BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 113

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zung der Maßnahmen, zum Beispiel die Registrierung bei der Bundesarbeiterkammer für die unselbständig Erwerbstätigen einerseits und für die selbständig Erwerbstätigen bei der Gesundheit Österreich GmbH andererseits, und die konkrete Form der Online­registrierung – das wurde heute schon gesagt – im Zusammenhang mit bereits vorhan­denen Daten sind wichtige Punkte, die gerade in Zukunft im Auge behalten werden müs­sen.

Meine Damen und Herren, es geht da um die Zukunft eines internationalen Vergleichs unseres hervorragenden Gesundheitssystems. Wir sind auf dem richtigen Weg. Danke, Frau Minister! Ich glaube, meine Damen und Herren, dass wir alle mit diesem Gesetz zufrieden sein können. Wir stimmen sehr gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.59


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste ist Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.59.35

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf ganz kurz an die Redebeiträge anschließen und möchte Ihnen sagen, dass ich gerade von der Veran­staltung „7. Tag der Gesundheitsberufe“ komme, die im Gesundheits- und Frauenminis­terium stattfindet.

Auch dort wurde dieses Thema diskutiert und ein klarer Bezug zwischen der Einfüh­rung dieses Registers und der Verbesserung der Qualität – was die Gesundheitsberufe betrifft – hergestellt. Ich darf mich auch dem Dank an Sie für die gestrige Enquete an­schließen, die dieses Thema der Wertschätzung und des Werts der Gesundheitsbe­rufe, vor allem in der Pflege, im Bereich des österreichischen Gesundheitssystems un­terstrichen hat, auch die Bedeutung dessen, dass wir da dranbleiben müssen und wei­tere Verbesserungen, was die Rahmenbedingungen betrifft, schaffen müssen.

Nun zur vorliegenden Novelle: Ja, Sie haben recht, das Gesundheitsberuferegister-Ge­setz wurde im Sommer 2016 beschlossen und ist im September 2016 in Kraft getreten. Warum jetzt eine Novelle? Warum war sie notwendig? – Das darf ich ganz kurz skiz­zieren; die meisten haben das schon ausgeführt.

Es ist im Zuge der Vorbereitungsarbeiten offensichtlich geworden, dass die Registrie­rungsbehörden am Anfang mehr Zeit dafür brauchen, die eingehenden Daten oder die Anträge für das entsprechende Register zu bearbeiten, und deswegen eine längere Ent­scheidungsfrist benötigen. Das wurde in diese Novelle aufgenommen.

Darüber hinaus ist es so, dass der Hauptverband, der die Daten auch übermittelt, diese erst zu Jahresbeginn übermitteln kann. Das wäre dann zu Beginn 2018, und damit kann die wirkliche Arbeit im Zusammenhang mit diesem Register erst etwa ein halbes Jahr später aufgenommen werden. Daher erfolgt eine Verschiebung des Beginns der Regis­trierungspflicht auf 1. Juli 2018. Das Startdatum musste also aufgrund dieser notwen­digen technischen Arbeiten, die auch in diesem Zeitraum notwendig sind, auf Juli 2018 verschoben werden.

Eines ist mir wichtig, und das wurde auch in dieser Novelle berücksichtigt: Eine Ge­bührenbefreiung bei der Registrierung war ein großer Wunsch und ein großes Anliegen der Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe. Dem wurde Rechnung getra­gen, und diese Befreiung wurde in die Novelle aufgenommen.

In diesem Sinne denke ich, ja, das Gesetz hat einen längeren Weg gehabt als vielleicht manch anderes, aber umso wichtiger ist es aus meiner Sicht. Es ist ein wichtiges Ge­setz, daher soll die Umsetzung einwandfrei funktionieren, und daher sollte man sich für


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