BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 114

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diese notwendigen Änderungen, die es für eine einwandfreie Umsetzung braucht, Zeit nehmen. Das haben wir mit dieser Novelle vollzogen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.02

14.02.33

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

14.03.0213. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (1467 d.B. und 1549 d.B. sowie 9776/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (2033/A und 1550 d.B. sowie 9750/BR d.B. und 9777/BR d.B.)

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Nun gelangen wir zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Ebner. Ich bitte um die Be­richte.

 


14.03.27

Berichterstatterin Adelheid Ebner: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich brin­ge den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammerge­setz 2001 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht des Gesundheitsausschusses erfolgt über den Beschluss des Natio­nalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine So­zialversicherungsgesetz geändert wird. Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ecker. – Bitte.

 


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