BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 123

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Es gibt sehr viele Menschen, die jetzt schon diese Services in Anspruch nehmen. Den­ken wir nur an FinanzOnline! Sehr viele Menschen nutzen diesen Service, es gibt aber auch einige, die ihn ablehnen.

Im ersten Schritt werden Erleichterungen für Betriebe eingeführt. Natürlich kann auch der normale Bürger daran partizipieren, sich anmelden und den Service ebenso nut­zen. Bis 2020 müssen Betriebe einer gewissen Größe verpflichtend am elektronischen Behördenverkehr teilnehmen. Es wird also in Zukunft möglich sein, RSa- und RSb-Briefe sowohl elektronisch als auch nach wie vor in Papierform – nämlich für diejeni­gen, die keine andere Möglichkeit haben – zu empfangen.

Deregulierung bedeutet eine Verwaltungsvereinfachung sowohl für die Betriebe als auch für den österreichischen Staat, sie bringt eine Kostenersparnis und auch eine Zeiter­sparnis. Elektronische Eingaben an Behörden werden ebenso möglich sein wie Be­glaubigungen und das Erwirken einer Apostille. Viele wissen, wie schwierig es manch­mal ist, von einer Behörde zur anderen zu laufen, um die richtige Bestätigung oder Be­glaubigung zu erhalten. Österreich ist bei der Einführung des E-Government weltweit im oberen Drittel angesiedelt – die Regierung geht aber mit viel Feingefühl vor.

Ich habe schon erwähnt, dass es Menschen gibt, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, sei es aus finanziellen Gründen oder eben auch aus Gründen des Ver­ständnisses. Es wird daher noch einige Zeit dauern, bis alle den elektronischen Behör­denverkehr nützen können. Bis dahin wird es aber auf jeden Fall den gewohnten Pa­pierweg geben.

Da sich die Welt verändert und wir mit Riesenschritten in Richtung Digitalisierung schrei­ten, manchmal fast hineingestoßen werden, und weil so viele Menschen und auch viele Betriebe nicht dazu bereit sind und noch nicht angepasst sind, versucht der österreichi­sche Staat da auch Hilfestellungen zu geben.

Da es zwar Vorteile, aber auch sehr viele Nachteile gibt, die durch diese elektronischen Verkehrswege entstehen – Kollege Samt hat bereits die Hackerangriffe und die mögli­chen Unsicherheiten im Netz angesprochen –, sind wir gefordert, in diesem Bereich ge­setzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die dies verhindern. Ich denke, dass es der Technik möglich sein wird, da sichere Systeme zu entwickeln.

Tun wir das alles nicht, dann werden wir ins Hintertreffen geraten und in nicht allzu fer­ner Zeit Entwicklungsländern gleichgestellt werden. Ich glaube nicht, dass das jemand will, und ich glaube auch nicht, dass unsere Jugend es verdient hat, vom weltweiten Markt ausgeschlossen zu sein. Es haben schon unsere Altvorderen gesagt: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.“ – Genau das müssen wir verhindern.

Wir beschließen auch noch das Deregulierungsgrundsätzegesetz, das wurde bereits ein wenig kritisch beleuchtet. Viele werden sagen: Das ist ein No-na-Gesetz. Warum brauchen wir das denn? Das musste doch schon immer so gemacht werden! Diese Über­legungen werden auftauchen, das ist gar keine Frage, aber das Abwägen, was not­wendig ist und was wir brauchen, war schon immer eine Herausforderung. Es kommt ganz auf die Einstellung und auch auf die Klientel der verschiedenen Fraktionen und Parteien an, in welche Richtung ein Gesetz geht.

Ebenso muss man immer wieder überprüfen, ob alte Vorschriften und Gesetze noch zeitgemäß sind oder bereits obsolet. Während wir das hier zwar versucht haben – aber ich finde, in einem zu geringen Ausmaß –, gibt uns dieses Gesetz jetzt die Möglichkeit, das doch genauer zu überprüfen. Wir sind übrigens nicht der einzige Staat – weil die Frage in den Raum gestellt wurde, wofür wir das denn wirklich brauchen , der solche Vorschriften hat. Neuseeland und auch Großbritannien haben ein ähnliches Gesetz. Dort ist es auch so, dass im gleichen Zug mit dem Erlassen von neuen Gesetzen alte Gesetze zu überprüfen und, falls nötig, auch aufzulassen sind.

 


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