BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 122

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wirkungen in vielen Fällen gar nicht genau abgeschätzt werden können und dass die im Entwurf enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe die Konsequenzen der geplanten Vorhaben nicht wirklich erkennen und auch nicht seriös abschätzen lassen können.

Vor allem in Bezug auf die Firmengründungen sagt die Notariatskammer – und das ist auch für mich sehr interessant –, dass man bereits heute – bereits heute! – innerhalb von 48 Stunden mit einem Notar eine GesmbH gründen kann, im Sinne eines klassi­schen One-Stop-Shops, und dass auch bei diesen Gründungen keine weiteren Schritte oder behördlichen Stellen zur firmenbuchrechtlichen Durchführung notwendig sind.

Genau diese Stellungnahmen, geschätzte Damen und Herren, erhärten bei uns natür­lich den Verdacht, dass es sich bei diesen sperrigen Sammelgesetznovellen – wir wer­den ja heute noch so eine verhandeln – um reine Scheinaktivitäten der Regierung han­delt. Man sollte doch eigentlich als Staatsbürger davon ausgehen, dass jedes Ressort, jede gesetzgebende Körperschaft auch ohne eine gesetzliche Vorgabe in der Lage ist, Gesetzesvorschläge und Gesetzestexte zu entwerfen, und bezüglich deren Gesetzwer­dung überlegt, ob diese notwendig ist oder nicht und vor allem, welche Auswirkungen sie hat.

Bezüglich der EU-Richtlinien wird auf das Gold Plating verzichtet, und dem kann man einiges abgewinnen. Viele Dinge, die Österreich in den letzten Jahren als Musterschü­ler der EU immer wieder durchgeführt hat, sind zum Teil überbordend durchgeführt wor­den, aber – und auch das gebe ich zu bedenken – viele EU-Richtlinien und -Vorgaben, die auf Österreich herabbröseln, sind eben nicht vollständig beziehungsweise bedürfen eindeutig einer zusätzlichen Gesetzgebung in Österreich oder einer Erweiterung oder Vertiefung. Wenn wir diese gesetzlichen Richtlinien, so, wie sie jetzt hier beschlossen werden sollen, durchführen, dann wird das nicht mehr möglich sein oder eben nicht mehr gemacht werden, dann wird auf dieses Recht verzichtet werden.

Auch bei „One in, one out“ – es gibt sehr interessante englische Wortkreationen – nei­gen wir ein bisserl zur Vorsicht. Nicht jedes Gesetz, das heute sozusagen auf den Markt kommt, wird ein anderes Gesetz ersetzen können. Deswegen finden wir auch diese Re­gelung nicht wirklich sehr sinnvoll.

Geschätzte Damen und Herren! Unsere kritische Haltung zum Deregulierungsgesetz und unsere Zustimmung zum Deregulierungsgrundsätzegesetz basieren eigentlich ein­zig und allein auf der Tatsache, dass in diesen Gesetzentwürfen nichts Falsches drin­steht, und Selbstverständlichkeiten kann man eben nicht wirklich ablehnen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

14.35


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Beer. – Bitte.

 


14.35.56

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Beide jetzt vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates haben mit Deregulierung zu tun. Kollege Samt hat schon ausgeführt, in wie vielen Be­reichen dieses Gesetz zur Anwendung kommen wird. Es sind wirklich 25 Gesetze, die dereguliert und entbürokratisiert werden sollen. Es stand und steht ja immer der Vor­wurf im Raum, dass alles zu kompliziert, zu teuer ist und außerdem alles viel zu lange dauert, antiquiert ist, rückständig und nicht modern ist. Mit diesen Gesetzesbeschlüs­sen werden wir Österreich moderner, schneller, leistungsfähiger und effizienter ma­chen. Zu achten war darauf, dass diese Umstellung nicht von heute auf morgen erfol­gen soll – kann sie auch nicht –, denn es werden Teile der Bevölkerung nicht an dem elektronischen Verkehr mit Behörden teilnehmen können.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite