Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Samt. – Bitte, Herr Bundesrat.
14.28
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesminister! Liebe Zuhörer und Zuseher! Das Deregulierungsgesetz 2017 ist eine sehr umfangreiche und sperrige Sammelnovelle, die insgesamt 25 Gesetzesänderungen umfasst; dieses sowie das Deregulierungsgrundsätzegesetz sollen für eine Reduktion von Bürokratie für Unternehmen und Bürger, für vereinfachte Verwaltungsabläufe und für mehr elektronische Kommunikation mit den Behörden sorgen. Es sind auch Fristen für einige Gesetzesvorlagen enthalten, die eine systematische Durchforstung der gesetzlichen Bestimmungen auf deren Notwendigkeit betreffen. – So steht es auch in den Vorblättern. Des Weiteren wird auch eine präzise Umsetzung von EU-Vorgaben, die in weiterer Folge nicht ohne darüber hinausgehende Regelungen in Österreich vonstattengehen sollte, verfolgt.
Natürlich sind einige Dinge in dieser Gesetzesnovelle durchaus begrüßenswert und machen durchaus auch Sinn. Der Rechtsanspruch auf elektronischen Behördenverkehr soll eingeführt werden und die Unternehmen ab dem Jahr 2020 zur Teilnahme an elektronischen Zustellungen verpflichten. Die Beweislast – und die Anmerkungen sind auch im Ausschuss schon besprochen worden –, dass man schlussendlich eine Benachrichtigung nicht bekommen hat, liegt bei einem selbst, beim Unternehmer selbst, und dadurch wird der Rechtsschutz unserer Meinung nach doch eingeschränkt.
Es wird Erleichterungen für Auto- und Motorradfahrer insofern geben, als sie bei einem Wohnungswechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes keinen neuen Zulassungsschein mehr brauchen. Das ist natürlich durchaus begrüßenswert.
Die Gründung von Einzelunternehmen und kleinen GesmbHs soll künftig einfacher werden. Ist der Gesellschafter auch der einzige Geschäftsführer der Gesellschaft, so wird er ab 2018 keinen Notar mehr brauchen, sondern das Unternehmen per Bürgerkarte beziehungsweise Handysignatur registrieren lassen können. Voraussetzung in dem Fall ist, dass eben im Zuge der zu leistenden Stammeinlage, die bar bei der Bank zu hinterlegen ist, die Bank eine Identifizierung vornehmen muss. Auch alle weiteren Schritte des Gründungsprozesses – so lesen wir in dem vorliegenden Beschluss – sollten danach elektronisch und über das Unternehmensserviceportal USP abgewickelt werden.
Unsere Meinung dazu ist, dass es durchaus sinnvoll ist, den elektronischen Datenverkehr zu forcieren, aber, geschätzte Damen und Herren, wir erleben doch eigentlich laufend Hackerangriffe und Unsicherheiten vor allem im Bereich des Datenmissbrauchs, die durchaus Bedenken unsererseits in diese Richtung aufkommen lassen und es uns als heikel ansehen lassen, dass man Firmengründungen jetzt einfach per Handysignatur und Bürgerkarte vornehmen und den Notar als den bisherigen Firmengründer mehr oder weniger ausschalten kann.
Es ist auch sehr interessant, dass es dazu eine Stellungnahme der Notariatskammer gibt, die – so liest man dort – meint, dass der Entwurf in weiten Bereichen sehr allgemein gehalten ist und daher oftmals sehr unklar bleibt. Es steht auch drin, dass die Aus-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite