BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 120

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

14.26.5715. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Zustellgesetz, das Bundesgesetz über die Ausstellung der Apostille nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländi­scher öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Neugründungs-Förde­rungsgesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Gerichtsge­bührengesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Krankenanstal­ten-Arbeitszeitgesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Mutterschutz­gesetz 1979, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Gleich­behandlungsgesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960, das ArbeitnehmerInnenschutz­gesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Arzneimittelgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 ge­ändert werden (Deregulierungsgesetz 2017) (1457 d.B. und 1569 d.B. sowie 9747/BR d.B. und 9752/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz über die Grundsätze der Deregulierung (Deregulierungsgrundsätzegesetz) (1503 d.B. und 1570 d.B. sowie 9753/BR d.B.)

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Nun gelangen wir zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Kern. Ich bitte um den Be­richt.

 


14.27.24

Berichterstatterin Sandra Kern: Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Minister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz zur Deregulierung mit insgesamt 25 Gesetzesänderungen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesge­setz über die Grundsätze der Deregulierung.

 


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