Alles in allem sind das zwei sehr gute Gesetze, die unserem Staat eine Modernisierung garantieren. Wir dürfen bei dieser Entwicklung einfach nicht stehen bleiben, sondern müssen immer wieder weiterarbeiten und schauen, dass Österreich weiterhin zu den führenden Industriestaaten gehört. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
14.43
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Reiter. – Bitte.
14.44
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Die erste Gesetzesmaterie umfasst 25 Novellen aus sieben verschiedenen Ministerien; nur die Hälfte dieser Novellen wurde einer Begutachtung zugeführt. Im Nationalrat wurde dann zwei Stunden verhandelt, wobei nicht alle Experten und Ministerien vertreten waren. Ob sich die Deregulierungen bewähren, kann nicht wirklich seriös beurteilt werden, aber eines ist sicher: Der parlamentarische Gesetzgebungsprozess wurde damit massiv dereguliert – eigentlich eine ziemlich offensichtliche Missachtung des Parlaments, so wie da vorgegangen wurde.
In mir kommt der Wunsch auf, dass es zu diesem Zeitpunkt dieses „One in, one out“ schon gegeben hätte, denn es würde mich interessieren, was passieren würde, wenn man sich jetzt für alle diese 25 Novellen auf die Suche nach einem anderen Gesetz machen müsste, das man dann rausschmeißt. Also wie das die Entwicklung dieses Gesetzes beeinflusst hätte, das wäre eine ganz interessante Frage gewesen.
Einige Punkte finden ja durchaus unsere Zustimmung, die wurden auch schon erwähnt, andere hingegen sehen wir sehr kritisch, zum Beispiel die Änderung des E-Government-Gesetzes. Dass Gerichte und Behörden bis zum Jahr 2020 flächendeckend gerüstet sind, ist zu hoffen, dass aber Unternehmen zwingend den elektronischen Weg nutzen müssen, außer sie sind nicht umsatzsteuerpflichtig, sehen wir doch sehr kritisch, einerseits wegen der Kosten, andererseits aber auch wegen der notwendigen Aufmerksamkeit im E-Mail-Verkehr, die diese Unternehmen dann immer wieder aufbringen müssen. Das betrifft zum Beispiel die Änderung des Zustellgesetzes, wonach ein Schriftstück nach zwei elektronischen Verständigungen als zugestellt gilt. Es gibt keine subsidiäre postalische Zustellung mehr, die Beweislast über die Nichtlesbarkeit einer Nachricht liegt beim Adressaten, und das ist eine Einschränkung des Rechtsschutzes.
Offen sind auch in einigen Fällen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder Überlegungen, zum Beispiel bei Einführung des Anzeigenmoduls, also einer Art elektronischer Tafel, worauf die Onlinezustellungen der diversen Behörden eingesehen werden können, oder eben der Entfall datenschutzrechtlicher Meldepflichten für alle mit ELGA verbundenen Gesundheitsdiensteanbieter; auch das sehen wir sehr kritisch.
Wir begrüßen die Vereinfachung der Gründung von Einzelunternehmen und Standard-GmbHs, da geschieht auch derzeit schon sehr viel, ebenso begrüßen wir die Erleichterungen für BürgerInnen bei Wohnsitz- und Namenswechsel. Da wir das aber nur gesamt abstimmen können und nicht einzeln, überwiegen bei uns diese Bedenken.
Noch einige Worte zum Deregulierungsgrundsätzegesetz: Vom Standpunkt der Deregulierung aus bin ich der Meinung, dass man sich dieses Gesetz einfach hätte sparen können, also das wäre auch ein One-out-Kandidat. Eine Begutachtung hat man sich gespart, ist ja auch nicht lang, die meisten Inhalte dieses Gesetzes gelten ja schon. Es gibt das Deregulierungsgesetz 2001 und auch die Deregulierungsgrundsätze im Bundeshaushaltsgesetz 2013, also die wesentlichen Bestimmungen gibt es dort eigentlich schon.
Einiges entbehrt einer gewissen Komik nicht: Ich habe eigentlich immer angenommen, selbst als Oppositionspolitikerin, dass eine Regierung Gesetze nicht aus Jux und Tol-
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