lerei erlässt, sondern weil sie sie für notwendig und zeitgemäß erachtet, und dass sie neue Regelungen für Unternehmen und BürgerInnen für gerechtfertigt und adäquat hält. Jetzt gibt es eigene Kommissionen, die sich das im Vorhinein überlegen müssen. – Also ich erachte das eigentlich als grundlegend für das politische Arbeiten und für die Gesetzgebung; die Notwendigkeit, das in dieser Form festzuhalten erschließt sich mir nicht. Es gibt ja auch noch Begutachtungsverfahren und auch im Rahmen der parlamentarischen Arbeit werden Gesetze daraufhin abgeklopft. Also: Was soll diese Vorschrift?
Bei unvermeidlichen Zusatzbelastungen geht die Regierung jetzt zur Kompensation auf die Suche nach vergleichbar intensiven Regulierungen und schafft diese ab – nach dem „One in, one out“-Prinzip. Was für ein seltsamer Basar wird da entstehen?
Zum Beispiel beim Gesundheitsberuferegister-Gesetz: Natürlich gibt es da Belastungen und Veränderungen für große Berufsgruppen, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktionieren soll, dass man sich da auf die Suche begibt, was man denen jetzt erleichtert, welche gesetzlichen Regelungen man da hinausschmeißt.
Zum Gold Plating: Bei der Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union ist schon derzeit darauf zu achten, dass die vorgegebenen Standards nicht ohne Grund übererfüllt werden; das gibt es ja schon. Das soll in Hinkunft für die Umsetzung aller Rechtsakte der Europäischen Union gelten, also auch für Begleitgesetze zu EU-Regelungen. Wir sehen das kritisch.
Die EU-Vorschriften sind immer nur der kleinste gemeinsame Nenner von allen EU-Staaten. Es kann in vielen Bereichen auch vorteilhaft sein, durch entsprechenden Druck Unternehmen in Österreich international zu Vorreitern und zu Leitbetrieben zu machen – denken wir an die Entwicklung innovativer Verkehrslösungen, an effiziente Energieproduktion, an den Bereich Naturschutz, in welchem es durch Übererfüllung gelingen könnte, sehr attraktive und wichtige Gebiete zu schaffen, an die Lebensmittelproduktion, wobei es unter Umständen politisch durchaus wünschenswert ist, zum Beispiel glyphosatfreie oder von Pflanzenschutzmitteln rückstandsfreie Lebensmittel anbieten zu können, auch wenn das noch nicht durch EU-Gesetze verlangt wird! Auch die Entwicklung der hohen Biostandards, GMO-Freiheit oder Ähnliches ist zu erwähnen, denn damit ist es gelungen, sich Marktvorteile zu holen. Also in der Umsetzung solcher Ideen über das Gold Plating hinauszugehen, kann durchaus auch vorteilhaft für den Unternehmensstandort Österreich sein, und sich das als solches durch solche Regelungen zu verbauen, sehen wir nicht als vorteilhaft an.
Die meisten Bestimmungen hier gibt es ohnehin schon. Wie schwach der wahre Wille zur Deregulierung ist, zeigt zum Beispiel die Reform der Gewerbeordnung, eine weitere Klärung der Bund-Länder-Beziehungen, die Bauordnungen, die wir in großer Zahl haben und bei welchen eine Deregulierung für viele Betriebe vorteilhaft wäre, aber auch im Gesundheitsbereich, im Schulbereich und im Bereich Arbeit würde mir viel für „out“ und nichts Neues für „in“ einfallen. Darum: Bitte, liebe Regierung, tun Sie es einfach, aber verschonen Sie uns und auch das Parlament mit solchen Scheinaktivitäten wie diesem Gesetz. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der FPÖ.)
14.52
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.
14.52
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg) : Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tun Sie es endlich! – Ja, das ist heute eben ein Schritt in die Richtung, dass wir etwas tun, und weitere werden folgen. (Heiterkeit bei Bundesräten der FPÖ.) Das, liebe Kollegin Reiter, verstehe
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