BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 126

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ich wirklich nicht ganz. Gerade heute tun wir ja mit diesen vielen Novellierungen sehr viel, und wenn ich gleich bei Ihren Ausführungen bleiben darf: Novellierung heißt nicht neues Gesetz, 25 Novellierungen bedeutet nicht 25 neue Gesetze, und das „One in, one out“-Prinzip gilt für neue Gesetze – nur so viel zur Klarstellung; das war, glaube ich, ein Missverständnis von Ihnen.

Eine moderne und effiziente Verwaltung ist jedenfalls die Voraussetzung für eine positi­ve Entwicklung in wohl fast allen Bereichen, und es gilt eindeutig das Prinzip – und das setzen wir heute auch um – weniger ist mehr. Weniger Bürokratie ermöglicht schnelle­re und bessere Entscheidungen, sichert höhere Standards und sichert auch eine hö­here Rechtsicherheit.

Ganz kurz möchte ich auf das vom Kollegen Samt angesprochene Thema eingehen, nämlich die vereinfachte Gründung von Ein-Personen-GmbHs. Mit dieser Lösung kön­nen Unternehmen einfacher gegründet werden, wobei es einem auch freisteht, ob beim Notar oder bei der Bank. An dieser Stelle muss man auch einmal den Notaren für das Entgegenkommen, das sie da leisten, Danke sagen. Es ist natürlich nicht prickelnd, wenn Einnahmemöglichkeiten zurückgefahren werden, aber zumindest jene Notare, mit denen ich im Vorfeld gesprochen habe, sehen schon die Vorteile im Sinne der Ver­einfachung und der Beschleunigung von Verfahren für die Unternehmen insgesamt, die ja ihre zukünftigen Klienten sind. Ich glaube, die Kommunikation zwischen den zukünf­tigen Klienten und den Notaren funktioniert ganz gut, und darum haben die Notare das natürlich nicht mit großer Freude, aber schlussendlich dann doch mitgetragen.

Wir werden diese Maßnahmen beobachten. Wir werden sie drei Jahre lang beobach­ten und dann evaluieren, also mit Hilfe einer Sunset Clause schauen, ob es ein taugli­ches Modell ist oder nicht – wenn ja, kann man es auch weiterentwickeln, beispiels­weise auch in Richtung einer elektronischen Identität, aber so weit sind wir noch lange nicht, und man muss dann sicher auch schauen, ob eine solche Identität auch sicher genug sein wird. 25 Gesetze – Kollegin Reiter hat es angesprochen – werden geän­dert, Frau Kollegin Reiter, geändert, nicht neu beschlossen!

Wir müssen die Gesetzesflut insgesamt eindämmen, darum geht es, glaube ich. Frau Kollegin, dass sich manche über gewisse Formulierungen lustig machen, das verstehe ich auch, ich finde Ihre Formulierungen zum Teil auch lustig, aber so lustig es für man­che ist, so wichtig, so entscheidend und so ernst ist auch der Kern, nicht der Bundes­kanzler Kern, sondern der Kern dieses Gesetzes, nämlich eben die Gesetzesflut einzu­dämmen (Bundesrätin Reiter spricht mit Bundesrat Tiefnig)  Sie hört mir zwar nicht zu, ich hätte es ihr aber gerne weiter erklärt; ich kann das vielleicht nachher noch ma­chen –, das bedeutet, sich von Liebgewordenem zu trennen, aber auch von Dingen, die uns nur stören, die kompliziert sind.

Deswegen beschließen wir heute diese Regelungen: die „One in, one out“-Regelung – noch einmal, Frau Kollegin: One in, one out zielt nicht auf Novellierungen ab, sondern auf neue Gesetze; für jede neue Regelung soll also nach Möglichkeit eine alte abgeschafft werden –, die erwähnte Sunset-Clause-Bestimmung, aber auch die Vorgaben zur Ver­meidung von Gold Plating.

Zum Gold Plating: Ja, da werden wir auch in Zukunft die Möglichkeit haben, wenn es Sinn macht, weiter zu gehen als die EU-Vorschriften, aber beim Großteil der EU-Rege­lungen und -Vorschriften, muss man sagen, ist ein Verbot des Gold Plating sicher sinn­voll.

Man kann natürlich auch, Kollege Samt, darüber diskutieren, wie eine „One in, one out“-Regelung auszusehen hat, und das ist in diesem Fall nicht sehr konkret, das muss ich zugeben, aber wichtig ist, dass der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen geringer wird. Das muss am Schluss bei diesem „One in, one out“


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