BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 127

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rauskommen. Wie die Regelung dann umgesetzt wird, da haben Sie schon recht, ist noch etwas offen.

Insgesamt glaube ich, dass diese Gesetze zur Jahreszeit passen; wir machen sozusa­gen einen Frühjahrsputz. (Bundesrat Samt – erheitert –: Frühjahrsputz!) Wir hauen alte Sachen raus, wir lüften durch, wir entrümpeln und wir entstauben, das ist sicher wich­tig. Die ÖVP hat vor einigen Wochen die Aktion „Kampf dem Amtsschimmel“ gestartet, und die heutigen Maßnahmen leisten wiederum, glaube ich, einen sehr wichtigen Bei­trag dazu. Es werden weitere folgen, es werden natürlich auch weitere folgen müssen, weil ein moderner Staat auch dringend eine kostengünstige und effiziente Verwaltung braucht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bundesrä­tin Schreyer.)

14.57

14.57.36

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Deregulierungsgesetz 2017.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Deregulierungsgrundsätzegesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.58.3517. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Kran­kenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Rechtspflegergesetz, das Vereinssachwalter-, Patien­tenanwalts- und Bewohnervertretergesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heim­aufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Ge­richtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert wer­den (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG) (1461 d.B. und 1528 d.B. sowie 9764/BR d.B.)

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesord­nung.

Ich darf hiezu Herrn Bundesminister Dr. Brandstetter begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Novak. – Ich bitte um den Bericht.

 


14.59.14

Berichterstatter Günther Novak: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemei-


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