BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 133

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15.19.42

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Werte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Ausnahmsweise ge­be ich allen drei Vorrednern recht.

Auch wir sind der Meinung, dass das ein sehr, sehr wichtiges Gesetz ist, und ich be­ginne bei den terminologischen Änderungen, hinsichtlich derer wir der Meinung sind, dass diese tatsächlich notwendig waren und zum Inhalt haben, dass in Zukunft jenen Menschen mit mehr Wertschätzung begegnet wird, die Schutz, die Vertretung benöti­gen.

Der Ausbau der Vertretungsmodelle und auch der Alternativen zur Sachwalterschaft ist sicher eine gute Sache, genauso wie die Stärkung der Autonomie.

Wir finden auch, dass die Wirkungsdauer – Kollege Raml hat das angesprochen – von drei Jahren eine gute ist. Wir wissen, dass die derzeitige viel zu lang war, nämlich dann, wenn es um die Abklärung ging, inwiefern die Notwendigkeit überhaupt besteht und in welchem Ausmaß die Personen vertreten werden müssen.

Auch positiv zu bewerten ist, dass die vertretene Person in Zukunft selbst geschäfts­fähig bleibt und dass es auch bei der gesetzlichen Erwachsenenvertretung Vorausset­zung ist, dass diese ins Vertretungsverzeichnis aufgenommen wird.

Auch mehr Befugnisse für Angehörige bewerten wir positiv, müssen aber darauf ach­ten, dass es nicht einen Mehraufwand für die Angehörigen bedeutet, das heißt, dass es nicht zu einer Verlagerung kommt, auch genau aus dem Grund, weil es eben künftig keine Vertretung für alle Angelegenheiten geben soll, sondern ein Splitting vorhanden sein wird.

Die gerichtliche Kontrolle wurde auch erwähnt; diese ist unserer Meinung nach auch ganz, ganz wichtig.

Was die Terminologien anbelangt, vielleicht noch eine Ergänzung, die ich vorhin ver­gessen habe, die uns aber auch im Nationalrat wichtig war. Da gab es einen Antrag – Sie werden sich vielleicht noch daran erinnern –: Da gäbe es schon noch ein paar Klei­nigkeiten, die zu ändern wären, wie zum Beispiel, dass man „einsichts- und urteilsfä­hig“ durch „entscheidungsfähig“ ersetzt. Das sind zwar alles Terminologien, aber diese weisen darauf hin, dass es auch ein Anliegen der Politik ist, den Menschen so lange wie möglich diese Selbstbestimmung, diese Autonomie zu gewährleisten.

Zwei kritische Punkte gibt es natürlich schon von unserer Seite. Das eine betrifft die Fi­nanzierung, die zweite Sache betrifft das Monitoring. Sowohl die vier Sachwalterver­eine als auch die Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter gehen davon aus, dass es dabei zu einem Mehraufwand kommen wird. Ich weiß, Sie beurteilen das womöglich anders. Wir sind der Meinung, dass es, wenn man dieses Clearing wirklich ernst nimmt, wenn man diese gerichtliche Kontrolle ernst nimmt, wenn man sich sozu­sagen diese drei Jahre vor Augen hält, die eine häufigere Prüfung erforderlich machen werden, einfach finanzielle Mittel brauchen wird.

Wir wissen, dass Sie sich dahin gehend mit dem Finanzminister nicht so ganz einig wa­ren. Wir wissen aber auch, dass es wahrscheinlich sehr schwierig ist vorherzusagen, welche Kosten am Ende de facto entstehen werden. Umso wichtiger ist es für uns, dass dieses Monitoring, diese Evaluierung sowohl dem Nationalrat als auch dem Bun­desrat vorgelegt wird, damit wir uns anschauen können, ob sich das mit der Zeit be­währt hat, ob all diese Neuerungen auch sinnvoll gewesen und haltbar sind und inwie­fern es notwendig wäre, mehr Geld in die Hand zu nehmen.

Machen wir das nicht, entsteht vielleicht der Eindruck oder könnte der Vorwurf im Raum stehen, dass dieses Gesetz auch dazu dienen sollte, ein bisschen gute Stimmung für


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