BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 132

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Raml zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.15.44

Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Erwachse­nenschutz-Gesetz betrifft einen sehr, sehr heiklen Bereich. Es geht um die Fragen: Wie gehe ich mit Menschen um, die nicht oder nicht mehr die volle Einsichtsfähigkeit ha­ben? Wie gehe ich mit Menschen um, die Dinge nicht mehr selbst regeln können?

Wir befinden uns da in einem Spannungsverhältnis: Auf der einen Seite haben wir die Selbstbestimmung, die wir alle hochhalten und schätzen, auf der anderen Seite haben wir aber die Schutzbedürftigkeit der Menschen. Wir wissen aus der Realität, dass ge­rade Menschen, die nicht mehr die volle Einsichtsfähigkeit haben, der Gefahr unterlie­gen, ausgenutzt zu werden. Da gibt es Menschen, die versuchen, einem Verträge an­zudrehen, die man nicht einmal in einem völlig gesunden Zustand benötigen würde. Da gibt es Menschen, die überhaupt einen Schritt weitergehen und sich von Betroffenen Geld ausleihen oder ihnen sonst irgendwie Geld abknöpfen. Diese Menschen haben das nicht verdient, und es ist auch Aufgabe des Staates, da schützend einzugreifen.

Es wurde uns von meinen Vorrednern bereits sehr ausführlich und auch mit einem his­torischen Rückblick auf die Geschichte der Sachwalterschaft ein sehr guter Eindruck davon vermittelt, worum es bei diesem Gesetz geht. Ich kann mich kurzhalten: Wir wer­den dem Gesetzesbeschluss des Nationalrates unsere Zustimmung erteilen.

Ich habe aber ganz kurz ein paar kritische Anmerkungen oder auch Fragen an Sie, Herr Minister. Erstens sehen wir es kritisch, dass die gerichtliche Erwachsenenvertre­tung künftig auf drei Jahre beschränkt sein soll, wenn ich das richtig herausgelesen habe. Wir wissen aber natürlich, dass diese oftmals leider dauerhaft bis zum Tod eines Menschen notwendig ist. Wir sehen da die Gefahr eines drohenden bürokratischen Auf­wandes: Zum einen ist das möglicherweise für die Familienangehörigen auch mit Kos­ten verbunden, aber zum anderen bedeutet das natürlich auch einen Aufwand für die Gerichte.

Zweitens: Bei der bisherigen Rechtslage hat man bei der derzeitigen Sachwalterschaft immer ein psychiatrisches Fachgutachten benötigt. Künftig soll dieses nur noch not­wendig sein, denke ich, wenn der Richter es für notwendig erachtet oder auf Antrag der betroffenen Person. Wir sind nicht ganz davon überzeugt, dass das so zielführend ist. Da es sich bei dieser Materie eben um eine sehr heikle Angelegenheit handelt, wissen wir nicht, ob das im Sinne der Sache ist, wenn man das Gutachten nicht mehr ver­pflichtend vorsieht.

Drittens: Es ist offenbar im Vorfeld dieses Gesetzesbeschlusses zu mehreren Kosten­schätzungen durch das Justizministerium gekommen, wobei mir von den Kollegen aus unserem Klub mitgeteilt wurde, dass zunächst eine sehr, sehr hohe Kostenschätzung durch das Justizministerium vorlag. Dann kam offenbar der Einwand des Herrn Bun­desministers Schelling, dass der Gesetzesbeschluss unter diesen hohen Kosten nicht durchzuführen wäre, und man ist noch einmal im Justizministerium in sich gegangen und hat die Kosten auf rund ein Fünftel des ursprünglichen Betrages herunterkürzen kön­nen.

Sehr geehrter Herr Minister Brandstetter! Ich ersuche Sie daher, das Gesetz nicht nur zu Recht über den grünen Klee zu loben, sondern auch auf diese unsere Fragen ein­zugehen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Todt.)

15.19


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Dr. Dzie­dzic zu Wort. – Bitte.

 


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