BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 134

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2018 zu machen. Wir wissen, da ist eine Prüfung durch das UN-Behindertenrechtsko­mitee vorgesehen, und ich glaube, wir wollen alle nicht, dass dieser Vorwurf überhaupt zustande kommt oder ans Tageslicht tritt, sondern dass wir alle hier gemeinsam dieses Erwachsenenschutz-Gesetz tragen und es hoffentlich so weit ausfinanziert sein wird, dass es tragfähig ist. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

15.24


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Brand­stetter. – Bitte, Herr Minister.

 


15.24.28

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ja, auch ich bin in der angenehmen Situa­tion, dass ich eigentlich allen Vorrednern recht geben kann. Ich gehe auch gerne auf die Fragen ein, die hier noch geäußert wurden, und auch auf die Bedenken.

Herr Bundesrat Raml hat gemeint, dass die Kontrolle alle drei Jahre unter Umständen zu bürokratisch sein könnte und es einen unnötigen Aufwand gäbe. Da muss ich sa­gen, das haben wir uns auch sehr gut überlegt, aber selbstverständlich muss man letzt­lich eine Entscheidung zugunsten der sicheren Kontrolle oder zugunsten der Verfah­rensökonomie im Sinne von weniger Bürokratie treffen. In diesem Fall war für uns klar, das alle drei Jahre überprüfen zu lassen, was in vielen Fällen dann natürlich sehr rasch und sehr einfach sein wird, in eindeutigen Fällen. Das hatte für uns Priorität, und so ge­sehen, glaube ich, haben wir das auch entsprechend berücksichtigt.

Umgekehrt – und das betrifft jetzt den zweiten Punkt Ihrer Kritik, Herr Bundesrat Raml – haben Sie auch gemeint, ob es nicht sinnvoll oder zumindest kritikwürdig oder überle­genswert wäre, diese Begutachtungen hinsichtlich der Betroffenen vielleicht doch wei­ter verpflichtend zu machen; diese sollten nicht nur auf Antrag beziehungsweise von Amts wegen durch den Richter erfolgen. – Da haben wir jetzt genau den umgekehrten Effekt, Herr Bundesrat Raml. Diesbezüglich haben wir gemeint, man sollte eigentlich im Sinne der Verfahrensökonomie vorgehen und es dem Richter überlassen, allenfalls aus eigenem Antrieb, von Amts wegen oder eben auf Antrag einen Gutachter zu beauf­tragen.

Ich habe erst kürzlich, letzte Woche war das, ein Gespräch mit einem unserer Bezirks­richter gehabt, der mir gesagt hat, dass er nicht einsieht, dass er nach dem Unterbrin­gungsgesetz zwingend eine Begutachtung bei Personen in Auftrag geben muss, die sich im Koma befinden. Diese sei aufwendig und koste Geld, und es wäre doch auch einfacher, wenn es in seinem Ermessen läge oder wenn man das nur auf Antrag des Patientenanwalts gestatten würde.

Ich habe das als sinnvolle Anregung aufgenommen, und das ist genau so ein Fall, bei dem man sagen kann: Na ja, da ist eigentlich die Abwägung zwischen Verfahrensöko­nomie und Sicherheit in Bezug auf die Ziele, die das Gesetz vorgibt, doch auch für die Zukunft und vielleicht für eine allfällige Änderung des Unterbringungsrechts anders zu wählen. Wir sehen, und wir haben das auch immer gesehen, dass das ein heikler Punkt ist, aber ich glaube, wir haben die Abwägung der Interessen durchaus richtig getroffen und das alles, was Sie jetzt hier erwähnt haben, berücksichtigt.

Der dritte Punkt betrifft die Frage der Kosten. Also eines muss man einmal ganz klar sagen: Dass die Finanzierung dieses Gesetzes auf absehbare Zeit gesichert ist, kann niemand ernsthaft bestreiten. Es ist richtig, dass die ursprünglichen Kostenschätzun­gen deutlich höher waren als jene, die letztlich, auch im Konsens mit dem Finanzres­sort, zugrunde gelegt wurden, und ich sage Ihnen auch ganz offen und gerne, warum es diese Divergenz gab. Sie müssen davon ausgehen, dass ich im Haus Mitarbeite-


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