BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 135

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rinnen und Mitarbeiter habe, Richter, Staatsanwälte, Beamte, die sehr, sehr vorsichtig sind, was Kostenschätzungen betrifft, daher ist es für uns typisch, dass unsere Kosten­schätzungen zu Beginn immer an der Obergrenze oder oft auch höher sind als das, was dann tatsächlich herauskommt.

Das erklärt vielleicht auch den Gott sei Dank glücklichen Umstand, dass wir über relativ hohe Rücklagen verfügen, die wir auch einsetzen können, wenn es notwendig ist. Das wäre nicht möglich gewesen, wenn wir nicht immer sehr, sehr vorsichtig agiert hätten, bei allen Kostenschätzungen in allen Bereichen.

Zu einem Punkt gab es Diskussionen mit dem Finanzressort; da hat das Finanzressort etwa bei der Frage, ob es hierfür zusätzliches Personal im Bereich der Richter benö­tigt, darauf hingewiesen, dass wir in bestimmten Bereichen der Justiz bei der Belas­tung von Richtern tatsächlich einen Rückgang haben, insbesondere bei manchen Be­zirksgerichten. Das kann man genau feststellen, wir haben ein sehr genaues Bewer­tungsmodell, das kennt auch das Finanzressort, und da mussten wir schon auch kon­zedieren: Ja, das ist richtig. Es gibt da doch einen Rückgang an Belastung, der durch dieses neue Gesetz natürlich wieder deutlich kompensiert werden würde, aber da muss ich sagen, war der Einwand richtig; bevor man daran denkt, neue Planstellen zu instal­lieren, sollte man einmal schauen, dass die Auslastung dort, wo es offenbar möglich und sinnvoll ist, auch entsprechend gesteigert werden kann.

Jetzt kommt der Hauptpunkt, der auch erwähnt wurde – auch das ist richtig –: Es ist äußerst schwer, zu prognostizieren, wie sich die Kosten bei einem Gesetz entwickeln, bei dem man eben schwer einschätzen kann, wie es sich in der Praxis bewähren wird. Die gewählte Erwachsenenvertretung, die Angehörigenvertretung: Wie wird das dann tatsächlich auch zahlenmäßig zu Buche schlagen? – Daher gibt es da von vornherein – das geht gar nicht anders – gewisse Unabwägbarkeiten.

Ein weiterer Punkt, den ich schon erwähnen möchte, weil er hier eben nicht erwähnt wurde: In der Kostenschätzung war ja, mehr oder weniger ohne Not, auch die Kosten­schätzung für das Heimaufenthaltsgesetz enthalten. Diese haben wir dann im Sinne der Kostenwahrheit herausgenommen, weil das eine mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun hat. Damit sind auch die Kosten für das Heimaufenthaltsgesetz separat erfasst worden. Das erklärt, warum sich die Kostenschätzung dann entsprechend redu­ziert hat. Das ist im Einvernehmen mit dem Finanzressort erfolgt, und es macht auch Sinn, sachlich darüber zu diskutieren, was an Kostenschätzung wirklich realistisch ist und was nicht.

Es wird einen Mehraufwand geben, ja, aber dieser Mehraufwand, den wir jetzt auch klar deklariert haben, ist auf absehbare Zeit wirklich problemlos gedeckt, nicht zuletzt durch die Rücklagen, die wir haben. Auch das hat das Finanzministerium anerkannt und, mein Gott, ich glaube nicht, dass es jemals der Fall war, dass man sozusagen die finanzielle Bedeckung eines Gesetzes für einen Zeitraum von, ich weiß nicht, fünf, zehn, 20 Jah­ren verlangt hätte – das ist mir neu. Da kann ich nur sagen: Auf absehbare Zeit ist das sicher kein Problem. Und letztlich, meine Damen und Herren Bundesräte, das brauche ich Ihnen nicht zu sagen, gilt: Der Souverän ist das Volk, und die Volksvertretung ist das Parlament, und auf lange Sicht wird es daher am Parlament liegen, nicht nur die­ses Gesetz haben und aufrechterhalten zu wollen, sondern auch die entsprechenden Budgetmittel dafür zur Verfügung zu stellen und zu beschließen.

Ich bleibe bei dem, was ich – zugegebenermaßen schon in österlicher Stimmung – be­reits im Nationalrat gesagt habe: „Wem das Parlament gibt das Haserl, dem gibt es si­cher auch das Graserl.“ – Das wird auf lange Sicht so sein, und so gesehen mache ich mir da überhaupt keine Sorgen.

Zum Inhalt des Gesetzes möchte ich nur sagen, dass alles eigentlich schon erwähnt worden ist, insbesondere Herr Bundesrat Hammerl hat das sehr schön zum Ausdruck


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