BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 137

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Kontrollfunktion hat – zu Recht –; der Volksanwaltschaft verdanken wir ja viele, viele Hin­weise, auch auf Fehlentwicklungen, die letztlich auch am Beginn der Arbeit an diesem Ge­setz gestanden sind.

Ich möchte auch einer Nationalratsabgeordneten persönlich danken, die sich sehr en­gagiert hat, und zwar Frau Abgeordneter Aubauer. Zuallerletzt fühle ich mich auch per­sönlich dem früheren Präsidenten des Seniorenbundes Professor Andreas Khol zu Dank verpflichtet, der auch sehr viel an Anregungen geleistet und geliefert hat, die für mich persönlich sehr wichtig waren, und der mir auch gezeigt hat, wie sehr dieses Gesetz vielleicht auch eine Chance für die Zivilgesellschaft, für die Bürgergesellschaft ist, sich zu engagieren.

Wir wissen, wie leistungsfähig diese Zivilgesellschaft in Österreich ist, und wenn es um gewählte Erwachsenenvertretung und um Angehörigenvertretung geht, dann ist dieses Gesetz auch eine Chance dafür, zu zeigen, dass Mitmenschlichkeit auch auf dieser Ebe­ne gefördert werden und dann auch funktionieren kann, weil immer mehr erkennen, dass es nicht nur darum geht, einen Akt rasch zu erledigen, dem ein Problem eines Men­schen zugrunde liegt, sondern dass es darum geht, seine Probleme zu lösen.

Das wird mit diesem Gesetz – davon bin ich überzeugt – gelingen, und ich freue mich da­rüber, wenn auch Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung erteilen können. – Danke schön. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von SPÖ und FPÖ.)

15.37

15.37.49

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.38.1718. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wer­den (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 – KaWeRÄG 2017) (1522 d.B. und 1529 d.B. sowie 9765/BR d.B.)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz und das Gerichtsge­bührengesetz geändert werden (BRIS-Umsetzungsgesetz – BRIS-UmsG) (1517 d.B. und 1530 d.B. sowie 9766/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu den Punkten 18 und 19 der Ta­gesordnung.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Novak. – Ich bitte um die Be­richte.

 


15.39.07

Berichterstatter Günther Novak: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Ich bringe die beiden Berichte des Justizaus­schusses zu den Tagesordnungspunkten 18 und 19.

 


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