Zu TOP 18: Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu TOP 19: Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte, Herr Bundesrat.
15.40
Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier eine EU-Richtlinie umzusetzen, wobei die Umsetzung aber nicht nur darauf reduziert werden sollte, dass wir das machen mussten, sondern es ist aus meiner Sicht ein für uns sehr gutes Gesetz, das hier beschlossen wird – primär einmal betreffend Kartellgesetz, weil es da anscheinend sehr viele Mankos gegeben hat, die mit dieser neuen Rechtslage ausgemerzt werden. Was ich nebenbei noch erwähnen will, ist, dass die Reform des Kartellrechts auch im Regierungsübereinkommen enthalten war und damit auch dieser Punkt umgesetzt wurde.
Wo liegen für uns die Knackpunkte beziehungsweise wo liegen meiner Meinung nach die Knackpunkte? – Der erste ist einmal – und das ist der wichtigste Punkt –: Wir schaffen damit faire Spielregeln für den Wettbewerb. Wir haben eine höhere Transparenz im Kartellverfahren, und da ist es auch notwendig – was auch beschlossen wurde –, erfolgreiche Kronzeugenprogramme zu installieren.
Weiters wird – das hat uns in der Vergangenheit auch immer zum Nachteil gereicht, das war notwendig – eine Anpassung der Verjährungsbestimmungen vorgenommen, damit Verstöße nicht während der Ermittlungen verjähren. Das wird mit diesem Gesetzespaket alles entsprechend umgesetzt. Ich denke, dass das einige der wichtigsten Punkte sind, um die Kartellspielregeln noch kundenfreundlicher, noch konsumentenfreundlicher zu gestalten.
Ein zweiter Aspekt betrifft die Änderung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen. Das ist natürlich ein Gesetz, das uns alle sehr stark betrifft, vor allem mich als Bürgermeister, weil es dabei um die Nahversorgung geht. Es gibt eine gewisse Marktbeherrschung einiger großer Konzerne, der mehr oder weniger entgegengetreten werden soll.
Viele europäische Initiativen betonen den Handlungsbedarf im Zusammenhang mit Ungleichgewichten im Bereich der Lieferkette. Die KMUs, die an die großen Konzerne, an
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