die großen Partner liefern, bekommen von diesen teilweise – und gar nicht so selten – die Bedingungen diktiert. Diese Bedingungen haben dann zur Folge, dass die KMUs immer stärker und immer mehr unter diesen Vorgaben leiden, die sie nicht mehr bis zur letzten Konsequenz erfüllen können – und das bedeutet das Aus für die Firmen. Das ist aber nicht nur das Aus für die Firmen, sondern das bedeutet auch einen großen Nachteil für die Kunden und den Verlust von Arbeitsplätzen.
Es gibt einige Punkte, die auch entsprechend hervorgehoben wurden, wie diese Nachteile für die KMUs etwa aussehen. Es sind unter anderem verspätete Zahlungen, ein beschränkter Zugang zum Markt, einseitige oder rückwirkende Änderungen von Vertragsbedingungen, die Bereitstellung unzureichender oder mehrdeutig formulierter Informationen über Vertragsbedingungen, die Verweigerung schriftlicher Verträge und die plötzliche und unbegründete Auflösung von Verträgen. Es gibt noch eine Fülle solcher – ich würde es einmal so sagen – Schikanen, denen man entsprechend entgegentreten sollte und muss.
So denke ich, dass dies, so wie diese Gesetzesvorlage hier beschlossen wird, im Großen und Ganzen nicht nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie ist, sondern im Sinne unserer Bürger und im Sinne des Konsumentenschutzes doch auch ein großer Schritt in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.43
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster ist Herr Bundesrat Weber zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.
15.44
Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon gehört, mit dem Tagesordnungspunkt 18 – eine Regierungsvorlage – sollen das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden; das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz. Mein Vorredner, Herr Kollege Gerhard Schödinger, hat das schon sehr ausführlich erläutert, ich möchte aber noch ein paar wesentliche Eckpunkte darlegen.
Das vorliegende Gesetz bezweckt die Schaffung von Rechtssicherheit und die Regelung von Schadenersatzansprüchen bei Wettbewerbsrechtsverletzungen. Es bezweckt weiters die Verbesserung der Transparenz in kartellgerichtlichen Verfahren, die Sicherstellung der Qualität von Sachverständigengutachten in Kartellverfahren, die Sicherstellung des fairen Wettbewerbs in der Lieferkette und weitere Modernisierungsmaßnahmen.
Beim Gesetz – wir haben es schon gehört – handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die damit in das innerstaatliche Recht übergeführt werden soll; eine Reform des österreichischen Kartellrechts ist auch im aktuellen Regierungsübereinkommen enthalten.
Der Erreichung des Ziels, faire Spielregeln für den Wettbewerb zu schaffen, soll unter anderem eine höhere Transparenz im Kartellverfahren dienen, unter anderem zum Beispiel durch Namensnennung nach Abschluss eines Verfahrens. Des Weiteren sollen erfolgreiche Kronzeugenprogramme gesichert und die Verjährungsbestimmungen angepasst werden. Ein Mehr an Rechtssicherheit, ein Mehr an Transparenz und ein Mehr an Fairness ist damit sichergestellt.
Auch Tagesordnungspunkt 19 betrifft eine EU-Richtlinie, welche bis Juni 2017 umzusetzen ist. Es geht dabei um einen grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal. Dieser Zugang soll durch automati-
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