sierte Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedstaaten über eine zentrale europäische Plattform erleichtert werden. Daneben wird diese Vorlage auch zum Anlass genommen, im Firmenbuchgesetz, welches hierdurch geändert wird, gewisse Klarstellungen und Anpassungen vorzunehmen.
Künftige Abfragemöglichkeiten von Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal werden diesen Zugang für Unternehmer, aber auch für Konsumenten, Verbraucher und Behörden erleichtern und verbessern.
Die
SPÖ-Fraktion befürwortet daher diese Gesetze und wird natürlich
bei sämtli-
chen Gesetzen mitstimmen. – Danke. (Beifall
bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Stögmüller.)
15.47
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Der nächste Redebeitrag kommt von Herrn Bundesrat Mag. Raml. – Bitte, Herr Bundesrat.
15.47
Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Die Novelle bringt ganz klar Verbesserungen für Konsumenten insgesamt und Verbesserungen für Opfer von Kartellrechtsverletzungen im Speziellen. Natürlich erhält das von uns eine klare Zustimmung.
Weiters stimmen wir selbstverständlich dem zweiten Gesetzesbeschluss sehr gerne zu, der unter anderem eine Kostensenkung von Gerichtsgebühren zum Inhalt hat. Jedoch möchte ich in diesem Zusammenhang, Herr Minister, schon darauf hinweisen – Sie wissen das, zumindest noch aus Ihrer Zeit als Rechtsanwalt, weil die österreichische Rechtsanwaltskammer gleichfalls völlig zu Recht darauf hinweist –, dass die Gerichtsgebühren in Österreich aus unserer Sicht insgesamt viel, viel zu hoch sind. Das heißt, dieser Gesetzesbeschluss ist für uns nur der Anfang eines hoffentlich sehr schönen Endes, indem wir nämlich früher oder später die Gerichtsgebühren insgesamt senken können.
Die beiden heutigen Gesetzesbeschlüsse finden jedenfalls unsere Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)
15.48
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun darf ich Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic das Wort erteilen. – Bitte.
15.48
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Werte Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vor allem auf das Kartellgesetz, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen eingehen. Da es sich dabei, wie wir bereits gehört haben, um die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadenersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen handelt, werden auch wir zustimmen – vor allem auch im Sinne der erhöhten Transparenz, die damit in Zukunft gewährleistet sein soll.
Die Vorredner haben bereits die positiven Aspekte erwähnt; diese möchte ich jetzt nicht wiederholen. Ich sehe die Oppositionsrolle mehr darin, das Aber zu formulieren, und da gibt es tatsächlich auch die Frage nach der Ausfinanzierung, die sich für uns stellt. Im Länderbericht der EU-Kommission von 2016 ist nämlich Folgendes zu lesen – ich zitiere –:
„Im Vergleich zu den Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedstaaten ist die Bundeswettbewerbsbehörde nicht mit ausreichend Mitteln ausgestattet, was ein effektiveres Vor-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite