BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 140

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sierte Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedstaaten über eine zentrale europäische Plattform erleichtert werden. Daneben wird diese Vorla­ge auch zum Anlass genommen, im Firmenbuchgesetz, welches hierdurch geändert wird, gewisse Klarstellungen und Anpassungen vorzunehmen.

Künftige Abfragemöglichkeiten von Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal werden diesen Zugang für Unternehmer, aber auch für Konsumenten, Ver­braucher und Behörden erleichtern und verbessern.

Die SPÖ-Fraktion befürwortet daher diese Gesetze und wird natürlich bei sämtli-
chen Gesetzen mitstimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesra­tes Stögmüller.)

15.47


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Der nächste Redebeitrag kommt von Herrn Bundes­rat Mag. Raml. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.47.32

Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Die Novelle bringt ganz klar Verbesserungen für Konsu­menten insgesamt und Verbesserungen für Opfer von Kartellrechtsverletzungen im Spe­ziellen. Natürlich erhält das von uns eine klare Zustimmung.

Weiters stimmen wir selbstverständlich dem zweiten Gesetzesbeschluss sehr gerne zu, der unter anderem eine Kostensenkung von Gerichtsgebühren zum Inhalt hat. Je­doch möchte ich in diesem Zusammenhang, Herr Minister, schon darauf hinweisen – Sie wissen das, zumindest noch aus Ihrer Zeit als Rechtsanwalt, weil die österreichi­sche Rechtsanwaltskammer gleichfalls völlig zu Recht darauf hinweist –, dass die Ge­richtsgebühren in Österreich aus unserer Sicht insgesamt viel, viel zu hoch sind. Das heißt, dieser Gesetzesbeschluss ist für uns nur der Anfang eines hoffentlich sehr schö­nen Endes, indem wir nämlich früher oder später die Gerichtsgebühren insgesamt sen­ken können.

Die beiden heutigen Gesetzesbeschlüsse finden jedenfalls unsere Zustimmung. – Vie­len Dank. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)

15.48


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun darf ich Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic das Wort erteilen. – Bitte.

 


15.48.49

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Werte Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vor allem auf das Kartellgesetz, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen eingehen. Da es sich dabei, wie wir bereits gehört haben, um die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadenersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwi­derhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen handelt, werden auch wir zustimmen – vor allem auch im Sinne der erhöhten Transparenz, die damit in Zukunft ge­währleistet sein soll.

Die Vorredner haben bereits die positiven Aspekte erwähnt; diese möchte ich jetzt nicht wiederholen. Ich sehe die Oppositionsrolle mehr darin, das Aber zu formulieren, und da gibt es tatsächlich auch die Frage nach der Ausfinanzierung, die sich für uns stellt. Im Länderbericht der EU-Kommission von 2016 ist nämlich Folgendes zu lesen – ich zi­tiere –:

„Im Vergleich zu den Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedstaaten ist die Bundes­wettbewerbsbehörde nicht mit ausreichend Mitteln ausgestattet, was ein effektiveres Vor-


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