BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 141

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gehen erschwert. Die Budgetsituation bleibt gegenüber den Vorjahren unverändert, wes­halb die Behörde ihr Personal nicht wird aufstocken können.“

Die Bundeswettbewerbsbehörde wünscht sich vor allem eine Zweckbindung. Ein mög­licher Vorschlag wäre nämlich, dass man die Bußgelder aus den Kartellverfahren zweck­bindet, weil derzeit die Gelder aus den Bußen zur Gänze dem Budget des BMJ zugute­kommen, obwohl eigentlich das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirt­schaft die Kosten für den gesamten öffentlichen Vollzug trägt. – Sie schütteln den Kopf, Herr Minister Brandstetter. Ich bin froh, wenn Sie das sozusagen richtigstellen, das ist die Information, die mir vorliegt.

Vielleicht können Sie mich auch davon überzeugen, dass es irgendwelche Rücklagen dafür gibt. Unsere Information ist nämlich, dass es mehr Ausfinanzierung, mehr Budget brauchen würde, um die Bundeswettbewerbsbehörde mit entsprechenden Mitteln aus­zustatten. Ansonsten findet das unsere Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

15.51


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Brand­stetter. – Bitte.

 


15.51.26

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Zunächst gleich eine kleine Korrektur – das ist sozusagen die ganz aktuelle Entwicklung –: Künftig werden die Kartellbußen, also die Einnahmen, die man von denjenigen, die sich wettbewerbsrechtliche Verstöße ha­ben zuschulden kommen lassen, erzielt, nicht mehr in das Budget des Justizressorts flie­ßen, sondern direkt ins allgemeine Budget. Gleichzeitig ist ja auch fixiert worden, dass es insofern zu einer Zweckbindung kommt, als die Bundeswettbewerbsbehörde eine ent­sprechende Dotierung bekommt, um auch finanziell für ihre Aufgaben besser ausge­stattet zu sein.

Das ist sozusagen die letzte Entwicklung gewesen, also das, was Sie, Frau Bundesrä­tin Dziedzic, gesagt haben, ist nicht mehr ganz aktuell. Damit ist aber nicht zuletzt auch der Kritik Rechnung getragen worden, dass die Bundeswettbewerbsbehörde besser aus­gestattet werden muss.

Ich kann nur sagen – das wollte ich eigentlich noch ergänzen –, dass es natürlich auch uns wichtig ist, dass die Bundeswettbewerbsbehörde optimal arbeiten kann. Deshalb haben wir im Zuge dieser Richtlinienumsetzung auch dafür gesorgt, dass sie im Rah­men von Hausdurchsuchungen mehr Befugnisse bekommt. Wir haben durch eine Neu­regelung der Verjährungsbestimmungen auch dafür sorgen wollen, dass es nicht pas­sieren kann, dass irgendwelche Wettbewerbsverstöße bei bereits laufendem Verfahren verjähren. Da ist also Gott sei Dank einiges zugunsten der Wettbewerbsbehörde ge­schehen, und das ist auch gut so.

Wir haben auch dafür gesorgt, dass es durch die Überführung der kartellrechtlichen Sachverständigen in die Sachverständigenliste des Sachverständigen- und Dolmet­schergesetzes diesbezüglich auch zu einer wirklichen Qualitätssicherung im Bereich der Gutachter kommt. Auch das halte ich für wichtig.

Der wesentliche Punkt, der allen dient, die durch Wettbewerbsverstöße geschädigt wur­den, ist natürlich der, dass jetzt auch klar ist, dass es bei wettbewerbsrechtlichen Ent­scheidungen eine Bindungswirkung für künftige Schadenersatzprozesse gibt. Das heißt, der, der aufgrund von Wettbewerbsverstößen einen Schadenersatzanspruch hat, wird es in Zukunft leichter haben, zu seinem Recht zu kommen.

Jetzt kann man natürlich sagen: Na gut, das könnte dazu führen, dass es dann weniger Verfahren im schadenersatzrechtlichen Bereich gibt. Das wird vielleicht auch dazu füh-


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