BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 142

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ren – weil das angesprochen wurde –, dass wir weniger Gebühreneinnahmen haben wer­den. – Ja, das muss man halt in Kauf nehmen.

Weil diese Gebührenthematik angesprochen wurde, möchte ich schon auch eines sa­gen: Wir haben gerade in der letzten Zeit insbesondere im Familienrecht auch einiges getan, um Gebühren zu reduzieren oder überhaupt abzuschaffen, die als nicht wirklich gerechtfertigt zu qualifizieren waren. – Das wollte ich nur dazu noch sagen.

Dies ist ja eine vergleichsweise schlanke Richtlinienumsetzung. Warum können wir in diesem Bereich mit relativ wenigen Neuerungen auskommen, die eigentlich alle, wie ich klarzumachen versucht habe, wirklich im Interesse von Geschädigten, von Konsu­menten und von Behörden, die da tätig sind, gedacht sind und auch so funktionieren wer­den? – Wir können das deshalb, weil unser Wettbewerbsrecht im europäischen Ver­gleich wirklich sehr, sehr weit vorne ist und es keinen Vergleich zu scheuen braucht, wie im Übrigen auch die Gebührensituation in der österreichischen Justiz keinen euro­päischen Vergleich zu scheuen braucht. Das wollte ich auch noch gesagt haben. – Dan­ke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Schererbauer.)

15.54

15.54.49

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein BRIS-Umsetzungsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

15.55.5720. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1504 d.B. und 1531 d.B. so­wie 9767/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 20. Punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Novak. Ich bitte um den Bericht.

 


15.56.22

Berichterstatter Günther Novak: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolle­ginnen, werte Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, der Inhalt ist bekannt, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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