BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 145

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Ein ganz einfaches Beispiel: Stellen Sie sich vor, es geht um groß angelegten Mehr­wertsteuerbetrug, der international begangen wird – jetzt unabhängig davon, welche Staaten wie und in welchem Umfang geschädigt wurden, aber das kommt ja immer häu­figer vor und das ist ja auch einer der Gründe, weshalb wir die Europäische Staatsan­waltschaft haben wollen: um solchen grenzüberschreitenden Kriminalitätsformen bes­ser begegnen zu können –, da kommt es natürlich leicht dazu, dass ein Ermittlungs­organ auch im Firmenbuch nachschauen muss, weil die Täter in solchen Fällen oft ganz wilde Firmenkonstruktionen in verschiedensten Ländern errichten.

Jetzt ist es nicht so einfach, wenn man vielleicht draufkommt, dass ein potenziell Tat­verdächtiger Firmen in Deutschland und in der Schweiz gegründet hat – na, das wird nicht so schwer sein; aber dann hat er vielleicht auch welche in Estland, Lettland und Litauen gegründet, und dort in das nationale Firmenbuch hineinzuschauen und dann dort auch wirklich die Information herauszuholen, die man braucht, das ist schon schwieri­ger.

Daher ist genau diese Regelung in diesem einen Punkt besonders wichtig und prakti­kabel. Sie schafft nämlich ein zentrales Firmenbuch für ganz Europa, für die gesamte EU, und wir können das auch zentral nutzen. Das ist ein enormer Vorteil auch für die Ermittlungsorgane, und es ist ein enormer Vorteil auch für die Bekämpfung der grenz­überschreitenden Kriminalität. Das möchte ich nur speziell vermerkt haben, denn das ist einfach ein echter Fortschritt, den wir da erzielen: Es wird ein einheitliches Firmen­buch, ein einheitliches Unternehmensregister geben, wo man zentral hineinschauen kann. Es wird eine einheitliche Abfragemaske geben, die man in allen Amtssprachen der Eu­ropäischen Union aufrufen kann – und das ist ein ganz wichtiger praktischer Vorteil.

Und ja – speziell auch Herrn Bundesrat Raml sei es gesagt –, ich kann es eh nicht mehr ändern, aber eine Kurzinformation aus diesem zentralen Register, die alle wesentlichen Informationen enthält, die man normalerweise braucht, ist jedenfalls kostenlos. Kann sein, dass wir auch da vielleicht wieder weniger Gebühren haben werden, aber ich woll­te es Ihnen auch gesagt haben, weil Sie die Gebührenfrage thematisiert haben. (Bundesrat Raml: Danke schön!)

Vielleicht eines noch, weil Sie auch das thematisiert haben: Mein Gott, also wir können uns darauf einigen, dass das Firmenbuch sächlich ist – da haben wir keine Probleme –; ich glaube auch nicht, dass man Germanistik studiert haben muss, um den § 25 zu ver­stehen, aber in einem Punkt, da habe ich schon Verständnis für Ihr Anliegen: Auch ich habe schon einmal, glaube ich, zu Recht bemerkt, dass es auch Ausdrücke gibt, die ich um nichts in der Welt gendern würde: den wienerischen Begriff Watschenmann zum Beispiel. Nie und nimmer gendere ich das! Kommt nicht in Frage! Aber ich glaube, die­ses Gesetz ist noch einigermaßen in Ordnung, gell? – Danke schön. (Heiterkeit und Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

16.06


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

16.07.1121. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pau-


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