BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 146

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schalreisegesetz – PRG) erlassen wird sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbraucherbehörden-Koope­rationsgesetz geändert werden (1513 d.B. und 1533 d.B. sowie 9768/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Weber. – Ich bitte um den Bericht.

 


16.07.44

Berichterstatter Martin Weber: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalrei­segesetz – PRG) erlassen wird sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 den Antrag, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Rösch. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.08.37

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Die Regierungsvorlage betreffend die Erlassung eines Pauschalreisegesetzes nimmt den Onlineverkauf und die Liberalisierung zum Vorwand und möchte den Schutz für Konsumenten und Rechts­sicherheit für Unternehmer sicherstellen. Da könnte man annehmen, dass man nur da­für sein kann. Es geht um die vorvertragliche Informationspflicht, den Inhalt des Pau­schalreisevertrages, Änderungen vor Beginn der Reise, dass man mitgeteilt bekommt, was man da alles machen könnte, bis hin zur Rücktrittsmöglichkeit, zur Nichterfüllung vertraglicher Reiseleistungen und zum Schutz bei Insolvenz.

Es ist nicht so, dass das nicht auch schon bisher, nämlich im Konsumentenschutzge­setz, geregelt gewesen wäre. Es war bis jetzt auch schon kompliziert. Der Bürger hat, wenn er in ein Reisebüro gegangen ist – ob in ein kleines oder in ein größeres oder auch online –, immer gehofft, das wird hoffentlich schon gut gehen, ich werde keinen An­walt brauchen, auch nicht meine Rechtsschutzversicherung oder sonst irgendetwas. In den meisten Fällen geht es ja auch gut.

Dann aber ist die Europäische Union gekommen und hat gesagt: Ihr sollt das umset­zen! – Ich glaube, ausgegangen ist das von England, wo es irgendwo eine Situation gab, die geregelt gehörte. Dann hat die Europäische Union gesagt: Ja, das machen wir! Dann haben sie ihre Shadows geholt, die natürlich von den ganz Großen kommen, und ha­ben gesagt: Jaja, für die ganz Großen wäre das so und so ganz toll!, und haben das dann formuliert. – Und so wirkt das auf mich auch.

Nun bin ich Arbeitnehmervertreter und komme gar nicht von der Wirtschaftskammer oder von der Seite der Wirtschaft, aber mir tun die KMUs dabei leid, denn wenn man sich das alles anschaut, die ganzen Begrifflichkeiten, dann hat man den Eindruck, man braucht ein Studium, um mit diesen zurechtzukommen. Und ich habe zwar nichts gegen Rechts­anwälte, ich bin aber auch nicht dazu da, dafür zu sorgen, dass sie mit den Konsumen­ten ein Geschäft machen, indem ich eine Rechtsmaterie schaffe, für deren Verständnis die Rechtsanwälte fünf Jahre oder länger studiert haben und in Wirklichkeit dann auch in den OGH-Urteilen nachschauen müssen, wie das Ganze ausgehen wird.

 


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