BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 147

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich hätte als Arbeitnehmervertreter gerne eine A4-Seite, auf der diese Dinge, die drauf zu sein haben, ganz eindeutig drauf sind. Ich möchte keine Bedingungen, die 100 Sei­ten lang sind, wo mir dann gesagt wird, das und das und das kannst du machen. Dann kommt der Verkauf und sagt ganz einfach, klicke das dort an – wenn ich es online ma­che, über Cookies und so weiter –, nur dann darfst du weiter, nur dann kriegst du deine Reise, nur dann kannst du bestellen. Jeder Zweite – oder vielleicht viel mehr – macht das dann, weil er sagt, das verstehe ich sowieso nicht. Aber auch bei Versicherungen oder Banken wird man mit 120 Seiten konfrontiert, die man – in dem Beamtendeutsch, dem Bürokratiedeutsch, in dem sie abgefasst sind – nicht versteht.

Ich mache mir angesichts all dessen um die kleinen und mittleren Unternehmen große Sorgen, denn diese werden sich ganz einfach nicht Rechtsabteilungen in dieser gan­zen Ausformung leisten können. Wir haben jetzt schon die Situation, dass wir alle klei­nen und mittleren Unternehmen, die uns in der nahen Umgebung serviciert haben, ver­loren haben. Ich denke jetzt nur an die Metzger oder an das Fischgeschäft um die Ecke, an den kleinen Greißler und, und, und – sie sind alle den Großen gewichen. Das mag insofern einen Vorteil haben, als man vielleicht sagen kann, das ist ein bisschen billiger. Wenn man aber das Wurstsemmerl umrechnet, so stimmt das auch nicht ganz, denn irgendwann, wenn die Kleinen alle weg sind, gehen die Preise schon in die Hö­he – dorthin, wo sie hinmüssen.

Was wir dabei aber auch vergessen, ist, dass sich 80 Prozent der Arbeitsplätze bei den kleinen und mittleren Unternehmen befinden – und um die mache ich mir Sorgen! Und wenn ich das dann so anschaue und überlege, für wen das ist, dann sage ich: Ich als Konsument und als Arbeitnehmervertreter mache mir Sorgen, wenn ich so viel Informa­tionsmüll bekomme und dann im Endeffekt nicht weiß, was ich damit anfangen soll. Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint, und diese Überinformation ist sicher gut gemeint, und es haben sicher einige daran gearbeitet, aber ob alle die gleichen Inter­essen gehabt haben, das bezweifle ich. (Beifall bei der FPÖ.)

16.13


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Forst­ner. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.13.32

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beim Pauschalreisegesetz geht es um verschiedene Reiseleistungen, die in Kombination zu einem Pauschalpreis angeboten werden. Diese Richtlinie bringt mit Blick auf den Konsumentenschutz höhere Sicherheit und schafft mehr Vertrauen. Für den Anbieter bedeutet das aber mehr Auflagen in Be­zug auf Informationspflichten und zusätzliche Haftungsverpflichtungen.

Das Gesetz soll mehr Rechtsicherheit für Konsumenten, aber auch für Unternehmer bringen. Die Umsetzung der alten sogenannten Pauschalreiserichtlinie war im Konsu­mentenschutzgesetz enthalten. Dort wurde sie jetzt herausgelöst und dieses neue Re­gelwerk daraus gemacht. Positiv daran ist, dass für Reisen, die man im Internet oder im Reisebüro bucht, jetzt einheitliche europäische Regeln gelten. Weiters sind die Kun­dinnen und Kunden geschützt, wenn ein Anbieter in Konkurs geht. Dies war bis jetzt nicht der Fall.

Klar geregelt wird darin auch der Rücktritt vor Reisebeginn. Wenn zum Beispiel unver­meidbare oder außergewöhnliche Umstände auftreten, dann kann man von der Reise zurücktreten, ohne Entschädigung dafür zahlen zu müssen, zum Beispiel bei Kriegs­handlungen, Terrorismus oder Naturkatastrophen wie Erdbeben, Hochwasser oder der­gleichen, aufgrund deren das Reiseziel nicht erreicht werden kann. Allerdings gelten diese Bestimmungen nicht nur für den Konsumenten, sondern auch für die Reisebüros,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite