BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 148

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die ihrerseits unter solchen Umständen Reisen absagen können, ohne Entschädigung leisten zu müssen. Also ist das Gesetz sowohl konsumentenfreundlich als auch wirt­schaftsfreundlich.

Die Informationspflicht ist jetzt neu geregelt worden. Es wird ein Standardinforma­tionsblatt geben, in dem die einzelnen Punkte dem Konsumenten beziehungsweise dem Reisenden mitgeteilt werden müssen. Das sind im Großen und Ganzen die Reise­leistung, der Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten, allfällige Mindestteilnehmerzahlen und Informationen über das Rücktrittsrecht des Reisenden.

Alles in allem schafft das neue Pauschalreisegesetz mehr Klarheit bei den Informa­tionspflichten, bei Änderungen des Pauschalreisevertrages und bei den Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Reiseleistungen.

Im Gegensatz zur FPÖ glauben wir, dass dadurch eine Verbesserung für den Konsu­menten, aber auch für die Wirtschaft gegeben ist. Deshalb stimmen wir diesem Gesetz zu. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Scherer­bauer.)

16.15


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat No­vak. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.16.09

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir als jemand, der aus der Touristik kommt oder lange Jahre im Tourismus gearbeitet hat, dieses neue Pauschalreisegesetz anschaue, dann unterscheide ich so wie meine Vorredner eigentlich auch zwei Seiten: Zum einen handelt es sich um Regelungen für den Konsumenten – und ich glaube, für den Konsu­menten wurde viel gemacht, dem hilft das auf jeden Fall. Ob es andererseits aber für den Unternehmer, sprich das Reisebüro oder einen Hotelbesitzer, dann auch so positiv ist? – Aber darauf werde ich zum Schluss noch einmal anhand einer Aussage eines Tou­ristikers zurückkommen.

Ich habe in der Vergangenheit – ich glaube, auch bei der letzten Sitzung – über Breit­band gesprochen. Wenn wir schauen, was im Bereich des Internet los ist und diesbe­züglich nur an Österreich denken, daran, dass 80 Prozent der Österreicher sich im Inter­net bewegen und dass die Geschäftsführerin der Österreich Werbung zum Beispiel 50 Prozent ihrer Marketingmittel für die Zukunft im Internet einsetzt, dann wissen wir, dass diese Branche im Onlinegeschäft einfach boomt und dass sich auch auf dem Rei­sesektor über die Jahre viele Dinge verändert haben.

Das Verreisen praktisch per Mausklick wird von vielen Konsumenten als selbstver­ständlich hingenommen. Vielen ist dabei aber wahrscheinlich nicht bewusst gewesen, dass sie bei Buchung einer Reise über Internet nicht denselben Schutz genossen ha­ben, wie wenn sie in ein Reisebüro gegangen wären, um dort die Buchung durchzufüh­ren. Die Pauschalreisenden können sich künftig jedoch auf einheitliche europäische Richt­linien beziehungsweise Regeln verlassen. Wir sind ja der Zeit ein bisschen voraus – denn diese Richtlinie hat erst ab 1. Jänner Gültigkeit –, und ich glaube, das ist auch gut so, weil sich dadurch die Betriebe schon jetzt darauf einstellen können.

Die neue Richtlinie soll also die faktischen Änderungen auf dem Reisemarkt berück­sichtigen sowie adäquaten Schutz für Konsumenten und vor allem Rechtsicherheit auch für den Unternehmer bieten. Das heißt, die Richtlinie regelt sehr wesentliche Punkte wie die vorvertraglichen Informationspflichten – auch das wurde schon gesagt, dass es ein Standardinformationsblatt gibt und dass der Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten, allfällige Mindestteilnehmerzahlen und vor allem auch das Rücktrittsrecht damit gere­gelt sind.

 


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