BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 149

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Neuerungen gibt es auch zum Inhalt des Pauschalreisevertrages, und ich glaube, dort liegt ein bisschen der Hund begraben, weil dessen Definition nun wesentlich weiter ge­fasst wurde und er entweder aus einem Einzelvertrag oder aber auch aus einer Mehr­zahl von Verträgen, die der Reisende mit einzelnen Anbietern abschließt, bestehen kann. Wenn man also jetzt für eine Reise Zimmer und Frühstück oder Zimmer und Halbpen­sion bucht und dann Bestandteile wie Flüge, Hotelangebote, Mietwagen und so weiter noch miteinschließe, dann ist jetzt gewährleistet, dass auch diesbezüglich Rechtssicher­heit besteht.

Neu geregelt sind auch Änderungen vor Beginn der Reise und die Rücktrittsmöglich­keiten. Mein Kollege Köck hat das ja auch schon gesagt, dass gerade im Fall von Krie­gen, Terrorismus oder Gefährdungen anderer Art nicht nur derjenige, der gebucht hat, zurücktreten kann, sondern auch der Unternehmer vor Ort – etwas, wobei sich bisher ja Probleme ergeben haben. Vor allem – und das ist, glaube ich, das größte Problem gewesen – wenn es eine Insolvenz eines Reisebüros gab, hat der Reisende, der ge­bucht und seine Anzahlung geleistet hatte, früher meistens durch die Finger geschaut.

Ein wesentlicher Punkt des Pauschalreisegesetzes sind die neuen Richtlinien in Bezug auf kombinierte Internetangebote – das habe ich zu Beginn schon angesprochen –, die auf einem einzigen Portal gebucht und bezahlt werden. Ich klicke mich also durch die Homepage durch und versuche, mir meinen Urlaub einen Punkt nach dem anderen nach einem Baukastensystem zusammenzustellen. Da bin ich dann in Zukunft auch ge­schützt, weil das eine Pauschalreise ist.

Ganz interessant war für mich, als ich in der Zeitung gelesen – jetzt komme ich zum Schluss meines Beitrags wieder auf den Anfang zurück – und festgestellt habe, dass die Hotellerie, also die ÖHV, die Österreichische Hoteliervereinigung, für sich selbst durch ihren Generalsekretär festgestellt hat, dass das eigentlich nicht sehr unternehmerfreund­lich ist. Er hofft, dass sich das Ganze mit dieser Richtlinie nicht unnötig verkompliziert und dass es dann im Sinne der Unternehmer aufgeht. Er hat auch festgestellt, dass der Nationalrat – und das ist heute auch schon festgestellt worden – ein Gesetz gegen sinn­lose Gesetze beschlossen hat, und er meint, dass dann zwei Tage später aber eigent­lich ein solches beschlossen wurde, nämlich das, von dem wir jetzt sagen, dass es für die Unternehmer und für die Betriebe eigentlich schwierig zu handhaben ist.

Wir werden dem Gesetz auf jeden Fall zustimmen. Es ist ja auch nicht so, dass man nicht gescheiter werden kann und das Ganze im Laufe der Zeit dann nicht auch auf EU-Ebene anpassen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

16.21


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte.

 


16.21.46

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Werte Präsidentin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen und natürlich auch Gäste, die ich vorhin nicht erwähnt habe, was ich hiermit nachholen möchte! Die Gründe für die Revision dieser Pauschalreise-Richtlinie – das wurde heute schon gesagt – waren die Zunahme im Onlineverkauf genauso wie die Liberalisierung. Natürlich ist es uns wichtig, dass es einen Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen gibt und dass genauso für die Unternehmen Rechtssicherheit gewährleistet ist. Wir werden diesem Ge­setz im Gegensatz zur FPÖ auch zustimmen.

Dennoch vielleicht eine kritische Anmerkung: Wir haben im Ausschuss schon bespro­chen, wie das denn ist, wenn man unterschiedliche Leistungen bucht, aber dann eine gemeinsame Rechnung hat. Wird das dann als Pauschalreise gewertet oder nicht?


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