BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 150

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Das sind Dinge, die sich dann tatsächlich erst in der Praxis zeigen werden. Insofern sind das für uns hier wichtige Schritte, die erfolgen, aber ob das gehfähig ist, inwiefern das gehfähig ist, wird für uns erst die Praxis zeigen. Insofern also unsere Zustimmung, aber natürlich auch weiterhin in Beobachtung dessen, wie sich das mit dem neuen Ge­setz entwickelt. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

16.23


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminis­ter Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.23.24

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich kann das jetzt ganz kurz machen. Das ist eine Richtlinienumsetzung, dazu waren wir verpflichtet. Wir haben uns bemüht, uns damit wirklich zu beeilen, damit es für alle davon Betroffenen genug Zeit gibt, sich auf das einzustellen, was hier geregelt werden musste.

Daher hat es aus meiner Sicht wenig Sinn, sich sozusagen auf eine Metaebene zu be­geben und darüber zu diskutieren oder auch nur nachzudenken, ob es überhaupt Sinn macht, dass diese Regelungen zu Pauschalreisen innerhalb der EU unbedingt verein­heitlicht werden müssen. Die Zunahme des Onlinehandels und der Onlinebuchungen spricht sicher grundsätzlich dafür.

Ich verstehe auch Argumente, dass es natürlich irgendwann einmal zu einem Punkt kommt, an dem Regelungen, die im Interesse des Konsumenten gedacht waren, zu einer sol­chen Fülle an Informationsverpflichtungen führen, dass die dann letztlich, wie das heu­te schon gesagt worden ist, erst recht dazu führen, dass der Konsument leicht verwirrt wird und sich schon gar nicht mehr auskennt. Natürlich gibt es da irgendwo einen Ziel­konflikt, den man nicht ganz aus den Augen verlieren darf.

Es ist auch ein amüsanter Gedanke, sich zu überlegen, warum es eigentlich so ist, dass man für Deregulierung grundsätzlich ein Gesetz braucht, nämlich das bereits erwähnte Gesetz gegen sinnlose Gesetze. Das ist eben unser System! Das mag man auch durch­aus kritisieren, aber es hilft nichts. Das geht eigentlich am Thema vorbei. Das hier ist nichts anderes als eine Richtlinien-Umsetzung, und da gab es eigentlich keinen Spiel­raum, sondern nur das Bestreben, es allen Betroffenen so leicht wie möglich zu ma­chen, damit sie sich lange genug auf das einstellen können, was eben vonseiten der EU vorgegeben wurde.

Ob man in solchen Bereichen solche Vorgaben überhaupt machen soll, das ist gerade jetzt eine allgemeine Diskussion auf europäischer Ebene, aber das geht weit über das hinaus, worum es heute hier und bei diesem Gesetz gehen kann. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.25

16.25.41

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

16.26.1022. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Zweites Zusatzpro­tokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (1470 d.B. und 1536 d.B. sowie 9769/BR d.B.)

 


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