BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 151

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23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Erklärung der Repu­blik Österreich über die Annahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Über­einkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1459 d.B. und 1534 d.B. sowie 9770/BR d.B.)

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Erklärung der Repu­blik Österreich über die Annahme der Beitritte Kasachstans, Perus und der Re­publik Korea zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internatio­naler Kindesentführung (1476 d.B. und 1535 d.B. sowie 9771/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 bis 24 der Ta­gesordnung.

Berichterstatter zu diesen Tagesordnungspunkten ist Bundesrat Weber. – Ich bitte um die Berichterstattung.

 


16.27.39

Berichterstatter Martin Weber: Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen! Ich darf die Berichte aus dem Justizausschuss erstatten, drei an der Zahl.

Zunächst erstatte ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 30. März 2017 betreffend Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher sogleich zum Antrag kom­men:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte weiters den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 30. März 2017 betreffend Erklärung der Republik Österreich über die An­nahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föde­ration, der Seychellen und Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen As­pekte internationaler Kindesentführung.

Der Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich erstatte ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 30. März 2017 betreffend Erklärung der Republik Österreich über die An­nahme der Beitritte Kasachstans, Perus und der Republik Korea zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.

Der Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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