BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 144

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Insgesamt handelt es sich um Änderungen, die notwendig sind, die sich aus der heu­tigen Realität ergeben haben. Wir stimmen dieser Gesetzesnovelle gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundesrätin Schreyer.)

16.00


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich darf nun Herrn Bundesrat Mag. Raml um seine Aus­führungen bitten.

 


16.00.47

Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Aller guten Dinge sind drei: Die Freiheitlichen werden auch bei diesem Ta­gesordnungspunkt zustimmen. Die Vorschläge sind zweckdienlich, Herr Minister, sie vereinfachen das Verfahren, und sie sind wirklich inhaltlich sehr gut gelungen.

Eine kleine Anmerkung – meine lieben Kollegen werden es mir verzeihen – kann ich mir dennoch nicht ersparen, und zwar: Wenn man sich den Gesetzestext anschaut, dann merkt man auf den ersten Blick, dass dieser Gesetzestext einer Totalgenderung unter­worfen wurde. (Bundesrätin Kurz: Sehr gut!) Und ich sage das jetzt wirklich nicht von einem ideologischen Standpunkt aus gesehen, sondern ganz strikt vom Standpunkt ei­nes Rechtsanwenders aus gesehen: Es ist einfach im Hinblick auf die Lesbarkeit und die Verständlichkeit eines Gesetzestextes absolut nicht zweckdienlich, wenn man sei­ne ideologische Einstellung schon bei der Form eines Gesetzestextes – der ja inhalt­lich ohnedies sehr oft ideologisch geprägt ist – einfließen lässt. (Bundesrätin Kurz: Das ist die Zukunft!) – Das ist hoffentlich nicht die Zukunft, Frau Kollegin (Bundesrätin Kurz: Doch!), denn das wird einfach für den Rechtsanwender sehr, sehr kompliziert. (Bundes­rätin Kurz: Ihr werdet es schon derlesen!)

Ich darf Ihnen dazu auszugsweise nur als kleines Beispiel – es gäbe noch viel, viel schlim­mere – den § 25 Abs. 1a in der Fassung der Regierungsvorlage vorlesen, der wie folgt lautet:

„(1a) Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Bezirksgerichts wird bei ihren oder seinen Aufgaben nach Maßgabe der von ihr oder ihm zu erlassenden Geschäftseinteilung für Justizverwaltungssachen durch andere Richterinnen und Richter unterstützt und vertre­ten. [...]“

Das Ganze wird einfach unnötig verkompliziert. Man versteht das in diesem Fall schon noch, das kann man durchaus sagen, nur: Es ist einfach unnötig. (Bundesrätin Kurz: Na geh! Das ist nötig!) Machen wir bitte Gesetze, die der einfache Mensch auch ver­steht, für deren Verständnis man nicht ein Germanistikstudium absolvieren muss! (Bun­desrätin Kurz: Das muss man nicht!) Das ist nicht nötig. Herr Minister, ich glaube, ge­rade bei der ÖVP kann ich da noch auf die Vernunft hoffen (Bundesrätin Kurz: Was heißt das?), dass ihr mich da versteht, wenn ich meine, dass wir das einfach nicht brau­chen.

Dennoch werden wir aber aus inhaltlicher Sicht dieser Gesetzesnovelle unsere Zustim­mung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.03


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Brand­stetter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.03.19

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte eigentlich nur auf einen Punkt hin­weisen, der ein praktisches Beispiel auch dafür bietet, welchen Vorteil die Umsetzung dieser Richtlinie jetzt bringt und warum wir das auch haben wollen.

 


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