16.51
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich) : Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich verrate Ihnen jetzt von dieser Stelle aus wahrscheinlich kein Geheimnis: Wir stehen diesen EU-Berichten eher kritisch gegenüber.
Ich darf Ihnen versichern: Ich werde Sie auch heute nicht enttäuschen. (Bundesrat Beer: Danke!) Warum – der Herr Bundesminister lächelt –? – Weil sich diese Berichte unserer Erfahrung nach inhaltlich zumeist durch eine sehr hohe Absichtserklärungslastigkeit auszeichnen (Bundesrat Todt: ... schweres Wort!), die dann in der Realität, in der realen Betrachtung einerseits meist den tatsächlichen Notwendigkeiten, auf der anderen Seite aber auch den faktischen Umsetzungsmöglichkeiten eher diametral entgegenstehen.
So ist es auch in diesem Fall: ein – ich würde einmal sagen – politisches Ankündigungsprogramm der Europäischen Union mit durchaus kritischen Anmerkungen des Justizministeriums, wofür ich mich beim Herrn Bundesminister auch durchaus bedanken darf, nämlich dafür, dass man hier nicht alles eins zu eins übernimmt – in einem Land, das ja von einer sehr großen EU-Hörigkeit geprägt ist und in dem die Bundesregierung in der Regel einen eher unterschwelligen Widerspruchsgeist zeigt, wenn es um Angelegenheiten der Europäischen Union geht. Aber in diesem Bericht kann man durchaus den einen oder anderen kritischen Widerspruch erkennen, und da darf ich auch auf den einen oder anderen Punkt zurückkommen.
Bevor ich ins Detail gehe und ein paar Dinge herausgreife, die mir aufgefallen sind oder, sagen wir, am Herzen liegen: Alles in allem ist dieser Bericht – so wie viele Berichte, die wir in den letzten Jahren in diesem Hohen Haus, zum Beispiel hier im Bundesrat, gesehen haben – viel heiße Luft.
Ich darf gleich einmal in die Tiefe dieses Berichtes gehen: Er gliedert sich in einen strafrechtlichen Bereich, einen zivilrechtlichen Bereich und den Justizbereich, wobei beim strafrechtlichen Bereich die Schaffung der Europäischen Staatsanwaltschaft besonders hervorsticht.
Die Frage ist, wofür wir Österreicher das brauchen. Selbst das Justizministerium sieht die Schaffung dieser Europäischen Staatsanwaltschaft höchst kritisch, das ist auch in diesem Bericht so dargelegt. Auch ich meine, wir haben in Österreich ein hohes strafrechtliches Niveau und haben uns in den wichtigen Belangen, wo es internationale Abstimmungen gibt, bilateralen Zugängen, bilateralen Abkommen oder bilateralen vertraglichen Verpflichtungen nicht entzogen.
Dass wir nunmehr heimisches Recht gänzlich in eine große EU-Staatsanwaltschaft legen sollen, das ist doch etwas völlig anderes, nämlich eine neue Form negativer Qualität in Bezug auf die Enteignung der Staaten. (Bundesrätin Kurz: Das gibt’s da nicht wirklich!) Ich denke, aus diesem Ansatz heraus lohnt es sich, diesen Bericht und dieses Vorhaben generell abzulehnen.
Interessant ist im Zusammenhang mit dieser Europäischen Staatsanwaltschaft der Umstand, dass das Justizministerium dazu zwar kritische Anmerkungen macht – nämlich zur Schaffung dieser Europäischen Staatsanwaltschaft und zu den Problemen, die damit einhergehen –, dem aber schlussendlich trotzdem zustimmt.
Darf ich vielleicht Sie, Herr Bundesminister Brandstetter, ersuchen, uns ein bisschen darüber aufzuklären, denn entweder hält man das für in Ordnung und kann dem zustimmen, oder man hat eine Position, in der man sagt, das geht gar nicht und da kann man auch nicht zustimmen. Zu sagen: Ich bin damit nicht einverstanden und stimme aber trotzdem zu!, das ist eine Qualität, die ich nicht als gut erachte. Vielleicht können Sie uns darüber aufklären, vor allem auch deshalb, weil ja nicht alle Mitgliedstaaten der Eu-
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