ropäischen Union – das geht aus diesem Bericht hervor – dieser Europäischen Staatsanwaltschaft ihre Unterstützung geben werden.
Österreich sieht das kritisch, stimmt aber zu. Andere Staaten stimmen gar nicht zu, und für manche Staaten steht das noch in Schwebe, wobei man sagt, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass sie zustimmen werden. So gesehen verstehe ich unsere Position, die österreichische, in dieser Frage nicht ganz.
Was ist sinnvoll? – Ich habe es eingangs schon erwähnt: der internationale bilaterale Austausch aufgrund rechtsstaatlicher Verträge und Verpflichtungen über die bilaterale Ebene. Dagegen verwahren wir uns auch nicht, das möchte ich hier nur noch einmal festhalten, damit es nicht wieder heißt, die Freiheitlichen sind grundsätzlich gegen die Europäische Union und gegen alles, was von der Europäischen Union kommt.
Es ist mir wichtig, den inhaltlichen Zugang zu erkennen, aufzuzeigen und Ihnen näherzubringen. Das heißt, gegen das grundsätzliche internationale Hand-in-Hand-Gehen von Gerichtsbarkeit oder Polizeibehörden bei der Verbrechensbekämpfung, bei der Durchsetzung berechtigter rechtsstaatlicher Anliegen, verwahren wir uns nicht. Wir verwahren uns aber dagegen, dass Österreich seine Hoheitsverwaltung, sein Recht, seine nationalen Möglichkeiten in fremde, übergeordnete Hände legt, wobei dadurch kein wirklicher Mehrwert für Österreich zu erkennen ist. Das ist bei dieser Europäischen Staatsanwaltschaft wohl so gegeben.
Im zivilrechtlichen Teil dieses Berichts sieht es nicht viel besser aus: ein Sammelsurium an Absichtserklärungen, die in der Realität wohl in weiter Umsetzungsferne liegen. Interessant ist der Vorschlag von Gesellschaften, nämlich von GesmbHs, mit einem Gesellschafter und 1 €-Einlagekapital. Das ist ein besonders interessanter Vorschlag. Wer auf eine derartige Idee kommt, der kennt sich entweder im Rechtsbereich überhaupt nicht aus oder rechtliche Grundsätze sind ihm völlig egal, denn das ist völlig sinnentleert.
Man braucht überhaupt keine Gesellschaft zu gründen, wenn man allein ist und kein Kapital hat, vor allem deshalb, weil eine Gesellschaft, nämlich eine GesmbH, ja vom Konstrukt her doch einige Verpflichtungen hat und eigentlich eine Sicherstellung der Bonität des Unternehmens darstellen soll. Wenn man die Grundsätze, die Zugänge auf ein solches Minimum reduziert, könnte man sie auch überhaupt abschaffen.
Das ist ein Zugang, der einmal mehr für die negative Qualität der Europäischen Union in diesen Rechtsangelegenheiten spricht. Genauso wenig erkenne ich die Sinnhaftigkeit der Vorschläge für die Regelung von Urheberrechten auf künstlerischer Ebene. Die wollen weder die Künstler noch die Verbraucher, aber die Europäische Union will sie. Auch da ist mir nicht ganz zugänglich, worin der Mehrwert bestehen soll; da schließt sich der Kreis eher in negativer Hinsicht.
Wenn ich noch kurz zur E-Justiz kommen darf: Eine Vernetzung der verschiedenen Register ist durchaus sinnvoll, aber auch nur dann, wenn wir unsere eigenen, nationalen hoheitsrechtlichen Möglichkeiten nicht aus der Hand geben. Bilaterale Verträge, zwischenstaatliche Vereinbarungen, internationale Zusammenarbeit, auch auf Plattformen, auf denen Daten ausgetauscht werden – sofern diese gesichert sind und man weiß, dass dabei nicht manipuliert werden kann –: Das ist durchaus denkbar und auch derzeit gelebtes Recht. Ein quasi Aufgeben jeglicher hoheitsrechtlicher Eigenstaatlichkeit kann es aber nicht sein. Ich glaube, es ist auch nicht Aufgabe dieses Bundesrates, der Länderkammer, das zu unterstützen.
So bleibt mir eigentlich als Resümee für diesen Bericht nur festzustellen: Das ist einmal mehr ein EU-Bericht, der eigentlich, wenn man ihn oberflächlich betrachtet, viele schöne Worte, viele gehaltvolle Erklärungen beinhaltet, sieht man sich das aber im Detail an, kommt man drauf: viel heiße Luft, um nicht zu sagen, viel blanker Unsinn, der da drinnen steht.
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