BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 160

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Ich würde eher anraten, die EU möge sich wirklich mit den aktuellen Problemen aus­einandersetzen, gerade im Bereich des Flüchtlings- und Migrationswesens haben wir genug zu tun. Und wir haben als Ausfluss dieses Migrations- und Flüchtlingswesens auch in der Justiz sehr viele Probleme. Wir haben Strafanstalten, die mit ausländischen Straftätern überfüllt sind. Da wäre beispielsweise eine EU-weite Rückführung von Straf­tätern aus dem Ausland, damit diese ihre Strafe zu Hause absitzen können, ein ver­nünftiger und sinnvoller europäischer Ansatz – der auch die Nationalstaaten der EU we­sentlich entlasten würde – für gute internationale Zusammenarbeit. Das liest man aber in diesem Bericht nicht. Und aus diesem Grund muss ich Ihnen wieder einmal sagen: leider Nein zu solchen EU-Berichten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.01


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Forst­ner. – Bitte.

 


17.01.16

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Einmal grundsätzlich zum Kollegen Werner Herbert: Man soll Äpfel nicht mit Birnen vermischen. Das ist oft ein wenig schwie­rig. (Bundesrat Herbert: Wir vermischen keine Birnen!)

Ich meine, wir sollten uns auf die Jahresvorschau des BMJ auf Grundlage des Legisla­tiv- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2017 konzentrieren. Die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität bildet einen Schwerpunkt der Justizpolitik der EU im laufenden Jahr. Wie aus dem vom BMJ vorgelegten Arbeits­programm 2017 hervorgeht, soll die EU-Sicherheitsagenda mittels konkreter Maßnah­men zur Schaffung einer Sicherheitsunion umgesetzt werden, um den Bedrohungen durch Terrorismus wirkungsvoll zu begegnen.

Priorität kommt darüber hinaus auch der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Straf­sachen sowie insgesamt der besseren Rechtssetzung auf europäischer Ebene zu. An konkreten Vorhaben nennt der Bericht zunächst eine Initiative über den Zugang zu elek­tronischem Beweismaterial, aber auch die weitere Umsetzung des EU-Aktionsplans ge­gen Terrorismusfinanzierung. Geplant sind einheitliche Sanktionen gegen Geldwäsche sowie eine Harmonisierung der Bestimmungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Darüber hinaus will sich die Union auch weiterhin bemühen, Schlepperaktivitäten, Menschenhandel, insbesondere mit unbegleiteten Minderjährigen, zu bekämpfen. Im Mittelpunkt der strafrechtlichen Aktivitäten steht ferner die Fortset­zung des Kampfes gegen Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der EU richten.

Was das Zivilrecht betrifft, misst der Bericht weiteren Schritten der Kommission zur Schaffung eines vernetzten digitalen Binnenmarktes große Bedeutung bei. Ganz weit oben auf der Agenda der EU-Justizpolitik stehen auch die Arbeiten an Initiativen zur Verwirklichung eines digitalen Binnenmarktes sowie Rechtsakte in den Bereichen Online­handel und Urheberrecht. Im Privatrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Familienrecht. Positiv werden auch die Pläne zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und die Harmonisierung der Sanktionen gegen die Geldwäsche gesehen. Wichtig sind auch die Initiativen zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes, wenngleich hier der Bedarf nach neuen Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich des Onlinehandels, gründlich zu hinterfragen sei.

Abschließend: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es ist bei allen legislativen Aktivi­täten darauf zu achten – und da bin ich schon bei dir, Kollege Werner Herbert –, dass es nicht nur Absichtserklärungen sind, sondern schon das Bekenntnis von Kommission und Rat, die vorhandenen Rechtsinstrumente einheitlich umzusetzen und wirksam an­zuwenden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

17.04

 


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