BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 161

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als nächster Rednerin darf ich Frau Bundesrätin Mag. Kurz das Wort erteilen. – Bitte.

 


17.04.28

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Herr Präsident! Ich möchte zuallererst die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums zu bedanken, denn ich finde, es ist ein sehr umfangreicher Bericht geworden. Vor allen Dingen ist der Bericht, der aus dem Justizministerium kommt, immer einer jener Berichte, die auch klar die österreichische Haltung aufzeigen. Ich finde, es ist für uns sehr wichtig, zu wissen, was die EU mit ei­ner Richtlinie vorhat, wobei wir, wenn wir es befürworten, abwarten müssen, ob da noch etwas kommt, was wir dann beurteilen können – oder wir sind eigentlich dagegen. (Bei­fall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Insgesamt beinhaltet dieser Bericht elf Richtlinien zum Strafrecht und 16 Richtlinien zum Zivilrecht. Es sind dies alles Vorhaben, die die EU haben möchte. Natürlich wird das ei­ne oder andere nicht kommen oder nicht so schnell kommen, wie diejenigen, die es ein­gebracht haben, sich das vorstellen. Prinzipiell geht es aber um diese Vereinheitli­chung, um das Zusammenwirken.

Gerade wenn wir uns die Bekämpfung des Terrorismus – einer der Schwerpunkte die­ses Jahres – anschauen, sehen wir, das kann ja nur gemeinsam gehen. Nur gemein­sam kann man Terrorismus, Menschenhandel und Schlepperei bekämpfen, denn was soll Österreich allein dagegen tun? Da wird das österreichische Recht nicht ausrei­chen, da werden wir nicht weit kommen. Deshalb bin ich sehr froh, dass die Bekämp­fung von Terrorismus und organisierter Kriminalität einen Schwerpunkt der Justizpolitik der Europäischen Union im laufenden Jahr bildet. Es sollen ja die EU-Sicherheitsagen­den auch noch durch konkrete Maßnahmen ergänzt werden, in einer Sicherheitsunion umgesetzt werden, um eben diesen Bedrohungen des Terrorismus wirkungsvoller be­gegnen zu können.

Im Mittelpunkt von strafrechtlichen Aktivitäten werden Fortschritte beim Verfahrens­recht im Strafverfahren sowie die Fortsetzung des Kampfes gegen Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, einschließlich der Arbeit der Euro­päischen Staatsanwaltschaft stehen. Ich nehme an, Herr Minister, Sie werden dann aus Ihrer Sicht den Freiheitlichen genau erläutern, was damit gemeint ist und was damit be­zweckt werden soll. Ich habe in dem Bericht gelesen, dass das österreichische Justiz­ministerium das durchaus befürwortet, ich habe darin nicht gelesen, dass Sie das nicht befürworten – aber Sie werden das dann klarstellen, nehme ich einmal an.

Der vernetzte digitale Binnenmarkt ist schon erwähnt worden, auch Onlinehandel und Urheberrecht – alles wichtige Dinge. Im Privatrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Fa­milienrecht. Die e-Justice-Lösungen sind angesprochen worden. Die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Terrorismusfinanzierung ist mit Sicherheit auch ein Mittel, um wei­terhin gegen Terrorismus vorzugehen. Die Schlepperaktivitäten zu verhindern und Men­schenhandel, insbesondere Menschenhandel mit unbegleiteten Jugendlichen, zu be­kämpfen muss ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union sein.

Es soll ja in diesem Zusammenhang auch konkrete Maßnahmen zur Schaffung einer Sicherheitsunion geben. Und dabei sollen folgende Dinge unter Strafe gestellt werden: Reisen zu terroristischen Zwecken, Finanzierung, Organisation und Erleichterung der­artiger Reisen, die Teilnahme an einer Ausbildung für terroristische Zwecke und die Be­reitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten. All das sollte natürlich verhin­dert werden, und wenn es nicht verhindert werden kann, dann doch bestraft werden.

Mit der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche entspricht die Union einem Aktions­plan vom 2. Februar 2016. Es soll mit der Richtlinie internationalen Verpflichtungen wie


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