Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als nächster Rednerin darf ich Frau Bundesrätin Mag. Kurz das Wort erteilen. – Bitte.
17.04
Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Ich möchte zuallererst die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums zu bedanken, denn ich finde, es ist ein sehr umfangreicher Bericht geworden. Vor allen Dingen ist der Bericht, der aus dem Justizministerium kommt, immer einer jener Berichte, die auch klar die österreichische Haltung aufzeigen. Ich finde, es ist für uns sehr wichtig, zu wissen, was die EU mit einer Richtlinie vorhat, wobei wir, wenn wir es befürworten, abwarten müssen, ob da noch etwas kommt, was wir dann beurteilen können – oder wir sind eigentlich dagegen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Insgesamt beinhaltet dieser Bericht elf Richtlinien zum Strafrecht und 16 Richtlinien zum Zivilrecht. Es sind dies alles Vorhaben, die die EU haben möchte. Natürlich wird das eine oder andere nicht kommen oder nicht so schnell kommen, wie diejenigen, die es eingebracht haben, sich das vorstellen. Prinzipiell geht es aber um diese Vereinheitlichung, um das Zusammenwirken.
Gerade wenn wir uns die Bekämpfung des Terrorismus – einer der Schwerpunkte dieses Jahres – anschauen, sehen wir, das kann ja nur gemeinsam gehen. Nur gemeinsam kann man Terrorismus, Menschenhandel und Schlepperei bekämpfen, denn was soll Österreich allein dagegen tun? Da wird das österreichische Recht nicht ausreichen, da werden wir nicht weit kommen. Deshalb bin ich sehr froh, dass die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität einen Schwerpunkt der Justizpolitik der Europäischen Union im laufenden Jahr bildet. Es sollen ja die EU-Sicherheitsagenden auch noch durch konkrete Maßnahmen ergänzt werden, in einer Sicherheitsunion umgesetzt werden, um eben diesen Bedrohungen des Terrorismus wirkungsvoller begegnen zu können.
Im Mittelpunkt von strafrechtlichen Aktivitäten werden Fortschritte beim Verfahrensrecht im Strafverfahren sowie die Fortsetzung des Kampfes gegen Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, einschließlich der Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft stehen. Ich nehme an, Herr Minister, Sie werden dann aus Ihrer Sicht den Freiheitlichen genau erläutern, was damit gemeint ist und was damit bezweckt werden soll. Ich habe in dem Bericht gelesen, dass das österreichische Justizministerium das durchaus befürwortet, ich habe darin nicht gelesen, dass Sie das nicht befürworten – aber Sie werden das dann klarstellen, nehme ich einmal an.
Der vernetzte digitale Binnenmarkt ist schon erwähnt worden, auch Onlinehandel und Urheberrecht – alles wichtige Dinge. Im Privatrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Familienrecht. Die e-Justice-Lösungen sind angesprochen worden. Die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Terrorismusfinanzierung ist mit Sicherheit auch ein Mittel, um weiterhin gegen Terrorismus vorzugehen. Die Schlepperaktivitäten zu verhindern und Menschenhandel, insbesondere Menschenhandel mit unbegleiteten Jugendlichen, zu bekämpfen muss ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union sein.
Es soll ja in diesem Zusammenhang auch konkrete Maßnahmen zur Schaffung einer Sicherheitsunion geben. Und dabei sollen folgende Dinge unter Strafe gestellt werden: Reisen zu terroristischen Zwecken, Finanzierung, Organisation und Erleichterung derartiger Reisen, die Teilnahme an einer Ausbildung für terroristische Zwecke und die Bereitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten. All das sollte natürlich verhindert werden, und wenn es nicht verhindert werden kann, dann doch bestraft werden.
Mit der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche entspricht die Union einem Aktionsplan vom 2. Februar 2016. Es soll mit der Richtlinie internationalen Verpflichtungen wie
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