BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 162

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dem Warschauer Übereinkommen des Europarates entsprochen werden. Zusammen­gefasst kann man sagen, dass damit Mindestregeln über die Sanktionen von Geldwä­sche im Strafrecht festgelegt werden. Und die Zusammenarbeit, die wichtig ist, und der Informationsaustausch zwischen den Behörden werden damit verbessert werden.

Es soll den Kriminellen in Zukunft nicht mehr möglich sein, Unterschiede, die es in den Straf- und Sanktionssystemen der einzelnen EU-Länder natürlich gibt, auszunutzen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn in einem Staat etwas bestraft wird und in einem ande­ren nicht und sie dann den Staat wechseln, damit sie ungestraft davonkommen.

Dann gibt es Bestandteile, die die Eigengeldwäsche betreffen. Das ist auch sehr wich­tig, und ich habe gelesen, dass die Bekämpfung auch einen Schwerpunkt während des Ratsvorsitzes Österreichs bilden wird.

Im Zivilrecht gibt es neben Vorschlägen zu Urheberrecht und Onlinewarenhandel – und das ist das Einzige, wo ich mit meinem Kollegen von den Freiheitlichen übereinstim­me – diesen wirklich nicht unproblematischen Vorschlag über die Gesellschaft mit be­schränkter Haftung gegründet durch eine Person mit einem Mindestkapital von 1 €. Das werden wir hoffentlich nicht bekommen. Vielleicht können Sie, Herr Minister, sagen, ob wir uns da durchsetzen werden. Es geht dann auch noch um eine Initiative für Digitali­sierung im Unternehmensrecht und eine Ihrer Initiativen zur Stärkung der Wettbewerbs­behörden, was auch sinnvoll wäre.

Wir nehmen den Bericht jedenfalls gerne zur Kenntnis. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.10


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte.

 


17.10.21

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Werter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Auch wir nehmen den Bericht zur Kenntnis und sind der Meinung, dass es gerade bei der Terrorismusbe­kämpfung natürlich eine intensive internationale Zusammenarbeit braucht, das steht au­ßer Frage und macht deshalb auch dieses Schließen der Durchsetzungslücken auf je­den Fall notwendig.

Besonders im Fokus in diesem Zusammenhang sind ja auch die Vorbereitungshand­lungen wie Ausbildung und Auslandsreisen für terroristische Zwecke sowie die Beihilfe, die Anstiftung und der Versuch der Begehung einer terroristischen Handlung. Da müs­sen wir uns auch die Frage stellen, inwiefern sich Handlungsbedarf, vor allem konkre­ter Umsetzungsbedarf für Österreich ergibt. Das Austrian Center for Law Enforcement Sciences hat dazu ein paar Punkte formuliert, die Ihnen vielleicht auch bekannt sein wer­den, das betrifft die Opferschutzaspekte, aber auch zum Beispiel die Terrorismusfinan­zierung.

Ein Punkt, der im Bericht erwähnt wird, ist aus unserer Sicht auch von Relevanz: der Abbau von Hindernissen, die strafrechtlichen Untersuchungen über Cyberstraftaten im Wege stehen. Das ist als Ziel formuliert, aber da hätten wir gerne gewusst, welche Hin­dernisse konkret im Visier sind, welche Hindernisse abgebaut werden sollen, damit die Untersuchungen voranschreiten können.

Das heißt, für uns stellt sich zum einen die Frage, inwiefern bei der Terrorismusbekämp­fung Umsetzungsbedarf entsteht, aber in weiterer Folge – Kollegin Kurz hat erwähnt, dass es einige Zeit benötigen wird, bis diese ganzen Richtlinien umgesetzt werden können – stellt sich für uns auch die zweite Frage, nämlich inwiefern es auch noch den österrei­chischen Vorsitz betreffen wird. Vielleicht können Sie da eine Einschätzung abgeben,


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