was uns dann auch noch nächstes Jahr erwarten wird. Wir stimmen dem jedenfalls zu und erwarten uns gute Ergebnisse. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
17.12
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als letztem Redner zu diesem Punkt darf ich nun Herrn Bundesminister Dr. Brandstetter das Wort erteilen. – Bitte.
17.12
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, zu diesem Punkt gar nichts zu sagen, da es ein Bericht ist, den man einfach zur Kenntnis nimmt, und ich glaube, er ist auch – und für dieses Lob danke ich – klar und ausführlich genug. Der Redebeitrag des Herrn Bundesrates Werner Herbert hat mich jetzt aber doch dazu veranlasst, sozusagen in aller Freundschaft einige Punkte aufzugreifen, die, wie ich glaube, aufgegriffen werden müssen – inkludierend einige Klarstellungen und einige Fragen, die bezüglich dieses Berichts und unserer EU-Aktivitäten aufgetaucht sind.
Ich möchte eines vorausschicken: Sie sind immer so freundlich zu mir, und diese Freundlichkeit nehme ich jetzt für ein paar Minuten in Anspruch, ich werde sie nämlich brauchen, da ich durchaus deklarieren möchte, dass jemand aus meiner Generation natürlich auch eine emotionale Bindung an die Europäische Union hat, vor allem auch an die Friedensidee der EU. Ich habe auch im Zusammenhang mit dem früheren Eisernen Vorhang so viel erlebt. Ich bin nicht weit vom Eisernen Vorhang aufgewachsen, ich habe erlebt, dass Flüchtlinge, die bereits auf österreichischem Gebiet waren, von hinten erschossen wurden. Ich habe die Angst unserer Soldaten 1968 und ich habe die große Befreiung 1989 erlebt. Das sind die Dinge, die man nicht vergisst und die einen prägen. Das möchte ich nur gesagt haben, denn das sind emotionale Sachen, die man kennen muss.
Auch Herr Bundesrat Herbert hat ja eigentlich auf zwei Ebenen argumentiert, und es ist immer wichtig, dass man das unterscheidet: Er hat auf einer emotionalen und auf einer rationalen Ebene argumentiert. Man muss sich einfach klarmachen, dass es so ist. Daher sage ich ganz offen, auf emotionaler Ebene bin ich ein glühender Verfechter der Grundidee der Europäischen Union als Friedensidee, denn als Friedensprojekt hat sich das mehr als bewährt. Mittlerweile gibt es auch rationale Argumente jüngsten Datums, die das belegen, wenn Sie nur an die möglichen Brexit-Folgen für Gibraltar denken. Davon komme ich nicht weg.
Gerade deshalb, weil ich die EU als Friedensprojekt emotional immer verteidigen werde, sage ich aber auch, dass man sie in vielen Bereichen reformieren muss und dass es wichtig ist, dass man die kritischen Punkte auch anspricht. Das tue ich auch und damit muss man sich – und das ist die rationale Ebene der Argumentation des Herrn Bundesrates Herbert – auch auseinandersetzen. Ich bin mittlerweile im Justizministerrat in Brüssel einer der Dienstältesten, ich glaube, es gibt nur mehr zwei, die knapp länger im Amt sind als ich. Dadurch hat man schon auch einiges an Erfahrung und kann auch einiges, was sich da auf EU-Ebene tut, vielleicht ganz gut einschätzen, auch in meinem Fachbereich. Ich kann Ihnen etwas sagen, das einen als Österreicher jetzt erfreuen mag: Wir sind in vielen Bereichen des Rechts im Vergleich zu anderen EU-Staaten weit voran. Das ist auch der Grund, weshalb wir uns bei vielen Richtlinienumsetzungen leicht tun, weil wir schon längst dort sind, wohin die EU insgesamt erst will.
Ja, ich sage auch ganz offen – und insofern gebe ich dem Herrn Bundesrat ja recht –, dass man sich schon generell die Frage stellen muss, wie viel Vereinheitlichung eigentlich Sinn macht, in welchen Bereichen die Harmonisierung des Rechts Sinn macht. Es gibt sicher Bereiche, in denen das nicht nur Sinn macht, es gibt sicher auch Entwicklungen, vielleicht auch in der Vergangenheit, bei denen man sagen muss, na ja, da hät-
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