BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 157

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Al­baniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kin­desentführung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Bei­tritte Kasachstans, Perus und der Republik Korea zum Übereinkommen über die zivil­rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.49.3725. Punkt

Jahresvorschau des BMJ auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2017 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des nie­derländischen, slowakischen und maltesischen Ratsvorsitzes (III-611-BR/2017 d.B. sowie 9772/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun gelangen wir zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Weber. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


16.50.15

Berichterstatter Martin Weber: Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kol­legen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über die Jahresvorschau des BMJ auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2017 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des niederländischen, slowakischen und maltesischen Ratsvorsitzes.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 den Antrag, die Jahresvorschau des BMJ auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Eu­ropäischen Kommission für 2017 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des nieder­ländischen, slowakischen und maltesischen Ratsvorsitzes zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


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