BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 156

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Das heißt, wir stimmen nicht nur in diesem Punkt zu, sondern auch bei den anderen zwei Tagesordnungspunkten. Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

16.44


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun hat sich Herr Bundesminister Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

 


16.45.00

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren Bundesräte! Eigentlich sind es ja zwei Punkte, um die es hier geht. Zu dem Punkt, der hier jetzt ausführlicher diskutiert worden ist, der wirklich ein hoch­emotionales Thema betrifft, kann man nur sagen: Man muss froh über jeden Staat sein, der dem Haager Kindesentführungsübereinkommen beitritt.

Dadurch gibt es natürlich auch wieder mehr Chancen, Kinder nach Österreich zurück­zubringen, von wo sie illegal entführt wurden, weil jemand faktisch Verhältnisse schaf­fen wollte. Das wirklich Bedauerliche an diesen Fällen ist, dass sich oft genug derjeni­ge durchsetzt, der illegal agiert, der einfach eine Faktizität schaffen will, in der Hoffnung, dass man es, wenn es lang genug dauert, schon nicht mehr wird ändern können. Das ist absolut nicht in Ordnung.

Wie Frau Bundesrätin Kurz schon gesagt hat, ist jede Kindesentführung ein Drama, vor allem für das Kind, und dessen Interessen sollten es eigentlich sein, die im Mittelpunkt stehen müssten. So gesehen ist das sicherlich auch eine Weiterentwicklung der Mög­lichkeiten, die man haben sollte, um diesen illegalen Handlungen so weit wie nur mög­lich entgegenzuwirken.

Diese Fälle sprechen aber natürlich für den Ausbau der Zusammenarbeit auf Ebene der Behörden, insbesondere auf Ebene der Strafverfolgungsbehörden, und darum geht es im zweiten Punkt. Da möchte ich nur erwähnt haben, dass das, was in diesem Rechtshilfeübereinkommen fixiert ist, auch ein nicht unerheblicher Beitrag zu einem Ziel ist, das wir ganz, ganz oben auf unserer Agenda haben, nämlich die Verfahrensbeschleu­nigung.

Das ist ganz, ganz wichtig. Da drehen wir an allen Schrauben, an denen wir nur drehen können, um überlange Verfahren zu vermeiden. Dazu nur stichwortartig einige Punkte, die uns dabei helfen: unmittelbarer Behördenverkehr zwischen den Staaten als Normal­fall, Informationsaustausch zwischen den Staaten ohne formelles Ersuchen darum, Ver­nehmung von Zeugen und Sachverständigen sowie von Beschuldigten auch im Wege einer Videokonferenz – das spart enorm viel Zeit, wir sind dafür ausgestattet, wir kön­nen das überall, in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften machen , Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen auch mittels Telefonkonferenzen; auch dafür gibt es eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Nicht zuletzt geht es auch um Vorschriften zur Einrichtung und zum Einsatz gemeinsa­mer Ermittlungsgruppen zur Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen in einem oder mehreren der beteiligten Vertragsstaaten; auch das ist wichtig, sozusagen grenzüber­schreitend international tätig werdende Ermittlergruppen installieren zu können. Das ist ein wichtiger Aspekt.

Ich glaube, in diesem wichtigen Problembereich Verkürzung der Verfahrensdauer ha­ben wir den Turnaround geschafft, auch diese Maßnahmen sind ein Beitrag dazu, dass wir bei der Begrenzung der Verfahrensdauer auch weiter erfolgreich sein werden. Das dient allen. Es ist mir wichtig, das auch erwähnt zu haben. Danke schön. (Allgemei­ner Beifall.)

16.48

16.48.21

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

 


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