ger Übereinkommen haben. Das Haager Übereinkommen ist ein multilateraler Vertrag, der versucht, Kinder vor den schädlichen Folgen grenzüberschreitender Entführungen und grenzüberschreitender Vorenthaltungen zu schützen und, wenn möglich, ein Verfahren zu ihrer raschen Rücküberstellung bereitzustellen.
In diesem Sinne begrüßen wir natürlich, dass zehn weitere Staaten diesem Übereinkommen beitreten. Wir hoffen, dass dadurch die Zahl der Fälle nicht steigt, sondern sinkt. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
16.41
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.
16.42
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen sehr umfangreichen Ausführungen meiner Vorredner und den persönlichen Ausführungen des Herrn Vizepräsidenten Gödl kann ich inhaltlich dem eigentlich gar nichts mehr hinzufügen.
Seitens meiner Fraktion gibt es natürlich gerne die Bereitschaft, diesem Zusatzprotokoll wie auch diesem Übereinkommen in Bezug auf die Verringerung der Möglichkeiten für Kindesentführungen im bilateralen Bereich zuzustimmen.
Ich hoffe, dass wir damit einen wertvollen Beitrag leisten, um diesem unschönen Akt (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), um es einmal so freundlich zu formulieren, einen wirksamen Riegel vorzuschieben.
Wie gesagt, wir wollen gerne unseren Beitrag dazu leisten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
16.43
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte.
16.43
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wertes Präsidium! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Ich hatte so einen Fall nicht in meiner unmittelbaren Nachbarschaft, aber ich kann mich erinnern, dass vor ein paar Jahren ein Fall durch die Medien ging, als ein nicht obsorgeberechtigter Vater sein Kind nach Ägypten entführt hat.
Damals hat es tatsächlich keinerlei rechtliche Handhabe gegeben, dieses Kind zurückzuholen. Kollege Gödl hat es schon erwähnt: Solche Fälle gibt es, wie wir wissen, sehr viele, und sehr oft werden sie in Staaten ausgetragen, in denen Österreich keine Handhabe hat. Insofern ist diese Ergänzung um die zehn Staaten natürlich auch aus unserer Sicht sehr begrüßenswert.
Ich erlaube mir aber noch eine letzte Bemerkung: Herr Kollege Gödl, Sie haben gesagt, dass das Besuchsrecht in einem Frauenhaus gewährt wurde. Das kann, glaube ich, kaum der Fall sein, da die Adressen der Frauenhäuser grundsätzlich geheim sind und das Besuchsrecht woanders ausgeübt wird. (Bundesrat Mayer: Das ist zehn Jahre her!)
Ich wollte das nur deshalb anmerken, weil wir an diesem Beispiel, das Sie erzählt haben, sehr gut gemerkt haben, dass es, auch wenn es das Bemühen gibt, zu einer Einigung zu kommen oder das Besuchsrecht weiterhin zu gewährleisten – in dem Fall den Vätern –, keine Garantie gibt, dass Kinder geschützt und nicht entführt werden.
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