Der Punkt, den wir im Wasserrechtsgesetz am kritischsten sehen, ist die Ausweitung der Verlängerungsfristen für Sanierungen nach dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan, weil da einfach genau das Gegenteil von dem geschieht, was geschehen sollte: Es wird noch mehr Zeit gegeben, anstatt dass bisschen mehr Druck gemacht wird.
Es geschieht generell viel zu wenig in der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Der neue Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ist seit über zwei Jahren in der öffentlichen Begutachtung – es ist nichts passiert, es stehen noch keine Mittel zur Verfügung! Im Jänner 2015, wir haben schon einmal darüber gesprochen, wurde er in die öffentliche Begutachtung geschickt, seit Juli 2015 ist diese öffentliche Begutachtung abgeschlossen und seitdem liegt er, es ist nichts mehr geschehen.
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan hätte eigentlich Anfang 2016 in Kraft treten sollen, er hat auch einen Gültigkeitszeitraum von 2016 bis 2021, also sind wir jetzt schon über ein Jahr im Verzug. Da gehört wirklich dringend etwas gemacht!
Beim Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz gibt es auch viele Dinge, die einfach nicht passen, zum Beispiel der Entfall der Stellungnahme des Umweltbundesamtes bei Umweltverträglichkeitserklärungen. Es fehlt die Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie von 2014, das hat der Vorredner gerade erwähnt, da läuft jetzt die Umsetzungsfrist aus, da müssen wir auch weitertun.
Zum Immissionsschutzgesetz – Luft: Es gibt einige Verbesserungen wie etwa strengere Strafbestimmungen bei Geschwindigkeitsübertretungen (Bundesrat Beer: Wunderbar!), das betrifft uns in Tirol ja besonders, und notwendige Anpassungen sind im vorliegenden Entwurf auch enthalten.
Wir Grüne können aber trotzdem nicht zustimmen, weil einfach maßgebliche Sachen nicht passen: Es fehlt zum Beispiel das Recht von Einzelpersonen und Umweltorganisationen auf ein geordnetes Verfahren zur Durchsetzung von Feinstaubmaßnahmen, das ist nicht umgesetzt worden. Sie ignorieren damit weiterhin konsequent die einschlägigen Bestimmungen in der Aarhus-Konvention, es gibt sogar bereits Mahnschreiben der EU-Kommission dazu, trotzdem ist nichts umgesetzt worden.
Es gibt weitere Umsetzungsdefizite, die einfach noch nicht angegangen worden sind, die vielleicht noch nicht ganz so dringend oder drückend, wie die aktuellen Feinstaubwerte in ganz Österreich und das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen kontinuierlicher Überschreitungen der Stickstoff-Jahresgrenzwerte sind. Da gäbe es zusätzlichen Änderungsbedarf, zum Beispiel, dass es keine Zulassung von zusätzlichen Emittenten gibt, solange die alten Emittenten nicht saniert worden sind.
Es geht weiter beim Umweltförderungsgesetz – da sind wir wieder beim Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan –: Im Umweltförderungsgesetz ist in der aktuellen Fassung vorgesehen, dass die Minister in regelmäßigen Abständen, spätestens alle drei Jahre, Erfolg und Effizienz der Förderungen und Ankäufe dem Nationalrat zur Kenntnis bringen, damit diese öffentlich diskutiert werden können.
Im vorliegenden Entwurf gibt es einen vorgeschlagenen Entfall der jährlichen Berichtspflicht des Lebensministeriums über die Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes, damit entfällt eben auch die öffentliche Debatte. So verschlechtern Sie die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments im Zusammenhang mit Umweltförderungen. Angeführt ist das ja unter dem Punkt Kontrolle und Effizienz – wir finden nicht, dass das zu Kontrolle und Effizienz führt, sondern zu weniger Transparenz.
Die vorliegende Novelle, auch jene des Umweltförderungsgesetzes, müsste eigentlich schon die vorhin angesprochene neue Regelung zur Fortführung der Förderungen für gewässerökologische Sanierungsmaßnahmen beinhalten, eben für die zweite Periode des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans – 2016 bis 2021. Die Dotierung für diesen
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