plizit dargestellt. Wir haben in vielen Bereichen die Verfahren deutlich vereinfacht. Wir haben in vielen Bereichen Bewilligungstatbestände durch Anzeigeverfahren ersetzt, allein im Wasserrechtsgesetz werden wir uns dadurch bei kleinen Projekten jährlich mehr als 2 000 Verfahren sparen, also das bringt schon eine deutliche Entlastung, vor allem auch für viele Betreiber von kleinen Wasserkraftanlagen. Das ist gerade auch ein wichtiger Impuls in Richtung Energiewende, die so notwendig ist.
Im Bereich des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes habe ich mich selbst beschränkt – und ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Schritt gewesen –, indem ich das Vorabstellungnahmerecht der Oberbehörde gestrichen habe, denn das UVP-Verfahren ist ein Konzentrationsverfahren. Alle anhängigen Verfahren sollen in einer Behörde konzentriert werden. Es hat sich auch gezeigt, dass die Verfahren tatsächlich schneller geworden sind, und da habe ich für sehr unsinnig gehalten, dass wir, der Minister, das Ministerium als Oberbehörde, in so einem Konzentrationsverfahren der zuständigen Behörde – das sind meistens Landesbehörden – quasi vorab eine Stellungnahme abgeben und damit mehr oder weniger vorgeben, was die Linie ist. Das halte ich für widersinnig. Wir haben ja ganz bewusst dieses Konzentrationsverfahren, deswegen habe ich auch diese Vorabstellungnahme ganz bewusst gestrichen.
Wie bereits auch während der Debatte gesagt: Es ist damit wirklich ein großer Wurf gelungen, und wir haben mit 18 Bundesgesetzen, die novelliert werden, tatsächlich eine deutliche Beschleunigung der Verfahren erreichen können. Drei Gesetze werden überhaupt gestrichen. Ich glaube, das kann man auch anerkennen.
Abschließend zu Bundesrat Preineder: Ich kann das nur voll und ganz unterstreichen. Für mich ist die Stärkung der Regionen ein sehr wichtiges Ziel. Wir haben uns ja auch im Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung für die Erstellung eines Masterplans zur Stärkung der ländlichen Regionen ausgesprochen.
Wir arbeiten an diesem Prozess gemeinsam mit den Bundesländern und vor allem auch mit den Gemeinden. Ein wichtiger Meilenstein soll die Verlagerung von Bundeszentraleinrichtungen hinaus in die Regionen sein, wie das beispielsweise Bayern seit zwei Jahren ganz gezielt praktiziert und womit Bayern auch schon sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Ich habe mir das vor Ort angesehen. Wir gehen da auch mit gutem Beispiel voran. Ich muss schon sagen, wenn wir das Bundesamt für Wasserwirtschaft bewusst draußen am Wasser in einer Region, in dem Fall in Oberösterreich, in Scharfling am Mondsee, ansiedeln, dann bewirkt das nicht unbedingt eine Verbilligung, da gebe ich Ihnen recht, aber die Stärkung der Regionen muss auch ihren Preis haben, dazu stehe ich, und ich denke, es ist sachlich gerechtfertigt.
Ich bin übrigens auch sehr froh, dass wir mit der Novelle des Spanische Hofreitschule-Gesetzes einerseits den Standort Piber stärken – es war ja auch ein Wunsch des Marketings, diese Novellierung in der Form vorzunehmen – und gleichzeitig auch für Niederösterreich den Heldenberg in dieser Novelle verankern konnten, weil dieser Standort auch, gerade was Tierschutz anbelangt, für unsere Hengste, die das ganze Jahr über sehr harte Arbeit durchführen, sehr wichtig ist. (Allgemeine Heiterkeit.) – Ich rede jetzt nicht von den Zuchthengsten, sondern von der Hohen Schule. Ein Schelm, der Schlimmes denkt, hätte ich jetzt fast gesagt. (Bundesrat Mayer: Es sind die Grünen, bitte!)
Das ist die Sömmerung draußen am Heldenberg, damit die Tiere Auslauf haben und sich von dieser schweren Arbeit erholen können. Auch das ist eine Stärkung der Regionen, die, glaube ich, mehr als wünschenswert ist. In diesem Sinne bedanke ich mich für die sehr positive Grundstimmung.
Herr Bundesrat Samt, ich kann Ihnen versichern, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, die Anliegen der Opposition werden wir auch in der Novelle des UVP-Gesetzes nicht umsetzen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
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