BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 197

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der ein bisschen konterkarieren. Wenn es jetzt wieder in die andere Richtung geht, so­dass wir Monopolbildungen zulassen, sodass nur mehr bestimmte Gerätschaften, be­stimmte Provider mit bestimmten Softwareupdates arbeiten können, dann wäre das al­lerdings tatsächlich ein Rückschritt.

Deswegen, geschätzter Herr Bundesminister, setzen wir da schon ein bisschen auf dich, dass alle zur Verfügung stehenden Spielräume, die dieses Gesetz bietet, auch ge­nutzt werden, um diese negativen Auswirkungen wirklich zu dämpfen. Wir werden aber wahrscheinlich – und da bin ich mit dem Kollegen Stögmüller ungefähr auf einer glei­chen Position – nicht umhinkommen, auch darauf zu drängen, dass die EU-Richtlinie angepasst werden muss. Das können wir natürlich nicht gut machen, aber wir können es zumindest anregen. Ich glaube, das wäre ein sinnvoller Weg.

In Summe ist das Gesetz für uns soweit okay. Die kritisch angemerkten Punkte gehö­ren beachtet, gehören also nicht weggeschoben. Man soll nicht sagen: Es ist alles schön und es wird schon alles passen! Es wird wichtig sein, dass, wenn es solche Fälle dann tatsächlich gibt – und davon gehen wir aus –, der Gesetzgeber, in diesem Fall das zu­ständige Ministerium, rasch und richtig reagiert. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

19.23

19.23.54

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.24.20Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mit­gliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungs­punktes 15 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sit­zung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussfassung ermöglicht wer­den.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nun den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 15: Abstimmung: Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Zustellgesetz, das Bun­desgesetz über die Ausstellung der Apostille nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, die Bundesabgabenord­nung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Neugründungs-Förde­rungsgesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Familienlastenausgleichsge­setz 1967, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Mutterschutzgesetz 1979, das Kinder und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Gleichbehandlungsgesetz, das Heimar­beitsgesetz 1960, das Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz, das Behinderteneinstellungs­gesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Arzneimittelgesetz, das Rohrlei­tungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (Deregulierungsge­setz 2017) (1457 d.B. und 1569 d.B. sowie 9747/BR d.B. und 9752/BR d.B.).

 


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