BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 196

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

überwachungs-Gesetz braucht man keine Unterlage mehr, das wird gefunkt – aber Spaß beiseite.

Es geht um drei praktikable Dinge; das eine ist der Konsumentenschutz. Die Diskus­sion darüber wurde ja schon in der technischen Art und Weise geführt. Ich glaube aber, die praktische Diskussion betrifft ganz einfach den Umstand, dass wir heute in einem technologischen Markt unterwegs sind und die Handlungsweisen und die technischen Grundlagen oftmals nicht mehr verstehen können. Hierbei ist es notwendig, gesetzliche Konformitäten zu schaffen. All das, glaube ich, wird in diesem Funkanlagen-Marktüber­wachungs-Gesetz auch geregelt.

Zum Zweiten: eine Warnpflicht. Es ist etwas ganz Wesentliches, nämlich dann, wenn Probleme entstehen, auch gewarnt zu werden und damit immer wieder im Ernstfall ei­ne Benachrichtigung darüber zu erhalten. Zuständigkeiten laufen über das Ministerium, was letztlich zeigt, dass da ebenso die Behörden mit im Spiel sind – und all das unter der Prämisse, ganz einfach im Technologiezeitalter auch zukünftig sicher unterwegs zu sein.

Diese Sicherheit garantiert natürlich immer wieder Fortschritt. Es wurde schon im Aus­schuss sehr klar gesagt, dass durch diese Regelungen keine neuen Ideen, keine neu­en Start-up-Projekte verhindert werden. Im Gegenteil: Dem ist auch zukünftig Tür und Tor geöffnet.

In diesem Sinne stimmen natürlich auch wir diesem Gesetz zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.19


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Samt. – Bitte.

 


19.20.17

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pum, das stimmt schon, aber da hast du nicht ganz aufgepasst. Kollege Stögmüller hat schon ein paar Dinge angemerkt, die tat­sächlich kritisch zu sehen sind. Auch wir sind jedoch der Meinung, dass die Umsetzung dieser EU-Richtlinie 2014/53 eine wichtige und gute ist.

Es ist einfach so, dass wir heute sehr viele Dinge im Zusammenhang mit den Gerät­schaften, die uns in unserem Leben umgeben, nicht mehr wahrnehmen. Wir wissen nicht nur nicht mehr, wie sie funktionieren, weil das ja doch nur einschlägigen Technikspe­zialisten vorbehalten ist, sondern registrieren teilweise auch nicht mehr wirklich, ob diese Dinge sicher sind, die Smartphones und Tablets, die alle nach Hause anrufen, vom Auto über den Autoschlüssel bis hin zu den Kühlschränken, die demnächst beim Kaufhaus anrufen und sich wieder selbst befüllen werden. Dabei entgleitet uns natür­lich das Gefühl dafür, ob das wirklich alles sicher ist. Wir hatten schon das Thema Ha­cker. (Bundesminister Leichtfried: Das Letztere wäre schon praktisch!) – Ja, das kommt.

Es ist daher ganz wichtig, dass auch dieses Gesetz, das inklusive der erwähnten Än­derungen, die in den Ausschusssitzungen besprochen worden sind, in Richtung Kon­sumentenschutz ansetzt, damit wirklich gefährliche Produkte ausgeschlossen werden können. Und da setzt unsere Kritik an, auch wenn wir diesem Gesetz zustimmen wer­den. Die Provider, deren Stellungnahmen auch gehört worden sind – zumindest hoffen wir, dass sie gelesen worden sind; wir haben sie gelesen –, sagen natürlich, dass bei diesem Gesetz von Systemen ausgegangen wird, die fehlerlos arbeiten. Gerade im EDV- und Internetbereich wissen wir aber, dass es nichts Fehlerloses gibt.

Wir sollten auch vorsichtig sein, dass wir nicht mit dem, was wir jetzt da machen, unser vor längerer Zeit beschlossenes Telekommunikationsgesetz zur Marktliberalisierung wie-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite