BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 18

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damit konfrontiert sind, dass wir auch Straftäter mit einer entsprechenden Staatsange­hörigkeit aus diesen Ländern haben, die wir aus verschiedensten Gründen nicht im We­ge der Überstellung zum Zweck des Strafvollzugs in ihre Heimatländer zurückbringen können.

Das hat zum Teil rechtliche Gründe, dabei denke ich insbesondere an Algerien und Ni­geria, das hat zum Teil aber auch faktische Gründe. Ich muss in Erinnerung rufen, dass wir an die Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich Verfassungsrang hat, gebunden sind. Das heißt, die Möglichkeit der Überstellung hängt bis zu einem gewissen Grad auch von den Verhältnissen in dem jeweiligen Land, in das überstellt werden soll, ab.

Weiters stellt sich die Frage, ob es überhaupt entsprechende Rechtsgrundlagen gibt. Ich sage Ihnen dazu ganz offen meine persönliche Meinung, ich habe das schon mehrfach so gesagt: Das ist ein Themenbereich, bei dem sich natürlich die Europäische Union als Institution viel leichter tut, entsprechende Regelungen mit solchen Staaten zustan­de zu bringen. Als Einzelstaat tut man sich da deutlich schwerer. Ich will aber nicht ver­hehlen, dass es Kontakte oder Versuche von Kontaktaufnahmen gibt. Ich habe auch persönlich schon einmal ein Gespräch mit dem Justizministerkollegen in Nigeria ge­habt. Wir haben auch Kontakte angebahnt, von denen ich hoffe, dass sie sich irgend­wann einmal tatsächlich positiv bemerkbar machen. Aber ich sage Ihnen ganz offen, es ist extrem schwierig und es ist unbefriedigend, weil man sich da auf einzelstaatlicher Ebene extrem schwertut. Da ist man in einer Situation, die extrem unbefriedigend ist, in der man eigentlich ansteht. Letztlich muss man schon sagen, dieses Problem sollte man, wenn es sich ergibt, sinnvollerweise, wenn rechtlich möglich, an der Wurzel bekämpfen.

Das Problem ist, dass es offenbar relativ leicht möglich ist, dass relativ viele Menschen aus solchen Staaten, in die wir sie nicht zurückstellen können, in unser Land kommen können. Da muss ich sagen, wir alle wissen, dass gerade mein Ministerkollege vom In­nenressort wirklich alles tut, um genau dieses Problem an der Wurzel anzupacken.

Ich kann das nur unterstützen, denn wenn jemand aus solchen Ländern einmal in Ös­terreich straffällig geworden ist und in Österreich in Haft ist, bin ich an ein Regelwerk gebunden, an das ich mich zu halten habe; ich tue das natürlich auch. Die Möglichkei­ten der Überstellung von Strafgefangenen zum Zweck des Strafvollzugs hängen dann nicht zuletzt von der Qualität des Strafvollzugs in diesen Ländern ab, gemessen an der Europäischen Menschenrechtskonvention, der ich natürlich verpflichtet bin.

So gesehen sind die Möglichkeiten begrenzt, aber Sie können sicher sein, die Mög­lichkeiten, die wir vorfinden, die wir haben und die wir wirklich aktiv suchen, die neh­men wir wahr. Wir haben im letzten Jahr bei der Überstellung in EU-Staaten schöne Erfolge gehabt, auch in Nicht-EU-Staaten wie Serbien. Da gibt es auch ständig Kon­takt, um den man sich persönlich bemühen muss, und ich tue das wirklich. Ich spreche immer mit den dortigen Kollegen, und das nicht nur einmal, sondern da muss man stän­dig dahinter sein. Im Vorjahr waren wir sehr erfolgreich bei Rumänien. Die Situation hat sich dann insofern verschlechtert, als es dort rasche Ministerwechsel gab. Daher se­hen Sie auch an diesem Beispiel, dass rasche Ministerwechsel im Justizressort nicht gut sind, weil sie sich in diesem Bereich absolut negativ auswirken; das muss ich schon sagen. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Jetzt gibt es einen neuen Kollegen in Rumänien, ich habe ihn bereits kennengelernt und mit ihm über das Thema Überstellungen gesprochen. Dieses Jahr werden wir uns auf Bulgarien – ich denke, da ist noch mehr möglich – und auch auf Serbien konzen­trieren. Ich bemühe mich um Kontakte zu den Staaten, die von Ihnen angesprochen worden sind, das ist im Fall von Marokko noch einfacher als im Fall von Algerien, aber ich persönlich empfinde die Situation, so, wie wir sie haben, das muss ich ganz offen und ehrlich sagen, als Staatsbürger auch als unbefriedigend.

 


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