BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 17

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Entscheidung zuzuführen. Man muss also die Anzeigenstatistik von der Verurteilungs­statistik strikt trennen.

Die Anzeigenstatistik ist auch etwas, das primär das BMI betrifft. Ich glaube aber, es würde keinen Sinn machen, abgesehen von der ohnehin evidenten Differenzierung die­ser beiden Statistiken, sich jetzt noch näher mit der Frage zu beschäftigen, warum aus einer bestimmten Zahl von Anzeigen eben nichts geworden ist. Da müsste man eigent­lich auf alle Fälle einzeln eingehen. Es ist letztlich immer auch eine Frage der Entschei­dung der unabhängigen Justiz. Das würde meines Erachtens keinen Sinn machen. Aber wir haben ohnehin diese strikte Unterscheidung der Statistiken, und ich glaube, wenn man das entsprechend beachtet – jeder, der sich näher mit der Materie beschäftigt, weiß, dass man das strikt unterscheiden muss –, ergeben sich die Antworten auch auf Ihre Fra­ge von selbst.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bun­desrat Stögmüller zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Sie ha­ben gesagt, dass es neue StaatsanwältInnen gibt. Ich glaube auch, dass die Staatsan­wältInnen zurzeit mit sehr viel Arbeit konfrontiert sind, gerade was Hasspostings und die Neuen Medien betrifft.

Meine Zusatzfrage lautet: Ab wann werden die fünf neuen StaatsanwältInnen eingesetzt? Ab wann stehen diese bereit, um sozusagen gegen Hasspostings vorzugehen? – Danke.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Was es bereits gibt, sind die­se, wenn Sie so wollen, Ermittlungsgruppen im Bereich der Staatsanwaltschaft bei den Staatsanwälten, die wir schon haben. Die fünf Planstellen haben wir vom Bundeskanz­leramt zugesagt bekommen, aber sie sind noch nicht umgesetzt, das heißt, diese fünf Staatsanwälte gibt es noch nicht. Wann es sie gibt, kann ich Ihnen jetzt nicht wirklich beantworten. Das hängt von einigen Faktoren und auch von einigen Imponderabilien ab, die ich derzeit nicht einzuschätzen vermag. Erst letzte Woche hat mir aber Frau Staatssekretärin Muna Duzdar, mit der ich auch in diesem Punkt ständig in Kontakt bin, gesagt, es wird gerade die Budgetierung dieser fünf Staatsanwälte verhandelt und auch sichergestellt. Das heißt, man kann davon ausgehen, dass das, wenn das budgetär ein­mal abgesichert ist, so bald wie möglich umgesetzt werden kann. Aber realistisch be­trachtet werden diese fünf neuen Staatsanwälte heuer ihre Tätigkeit wohl noch nicht auf­nehmen können. Das, denke ich, wird sich nicht ausgehen. Aber, wie gesagt, das hängt von vielen Faktoren ab, die ich derzeit nicht einzuschätzen vermag.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1907/M-BR/2017, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Pisec, um die Verlesung der An­frage.

 


Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Meine Frage lautet:

1907/M-BR/2017

„Welche Maßnahmen werden Sie gegebenenfalls unter Beteiligung weiterer zuständi­ger Regierungsmitglieder setzen, um die Überstellung von drittstaatsangehörigen Häft­lingen in ihren Heimatstaat, insbesondere nach Algerien und Nigeria, zu forcieren?“

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat! Die Frage ist wirklich berechtigt, denn es ist natürlich höchst unbefriedigend, dass wir immer wieder


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