Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Sie haben in Ihrer ausführlichen Erklärung alles gesagt. Ich habe nur noch eine ganz kurze Frage: Ich nehme an, Sie sprechen die fehlenden Rückführungsabkommen an. Verstehe ich das richtig? Sehen Sie da keine Chance, dass wir diese mit diesen beiden Ländern, die ich in der Fragestellung erwähnt habe, eines Tages erhalten können?
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Da gibt es einige Entwicklungen, die im Fluss sind. Man darf nicht vergessen, dass auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg etwas ist, das sich immer wieder entwickelt, das sich verändert, auch solche Staaten betreffend. Sie wissen, dass sich etwa im Bereich des Innenressorts die Praxis der Abschiebungen, etwa nach Afghanistan – das geht mich jetzt nichts an, aber es ist interessant, das im Vergleich zu sehen –, verändert hat. In Deutschland hat sie sich schon vorher massiv verändert.
Das heißt, ich kann Ihnen nur sagen, wenn ich die Möglichkeit sehe, eine sinnvolle Rückführung von Strafgefangenen in ihre Heimatländer zu organisieren – und nur das ist mein Zuständigkeitsbereich –, dann nehme ich sie natürlich wahr, selbstverständlich. Und wir sind aktiv auf der Suche nach diesen Möglichkeiten, wir warten nicht, bis sich so etwas ergibt.
Ein Aspekt noch: Man darf auch nicht vergessen, dass diese bilateralen Abkommen, sofern es sie gibt oder sie machbar sind, wechselseitig sind. Natürlich haben wir größtes Interesse daran, österreichische Staatsbürger, die in solchen Ländern in Haft geraten, möglichst rasch nach Österreich zu bringen. Das muss man auch sehen, das ist eine wechselseitige Vereinbarung.
Der Zustand ist nicht so, wie er sein sollte, das sage ich Ihnen ganz offen, und es gibt da auch nichts zu beschönigen. Da wäre noch viel zu tun, es ist noch viel Luft nach oben. Aber auch wenn das eine kritische Anmerkung ist, muss ich sagen, das ist typischerweise ein Bereich, in dessen Richtung vielleicht auch die Europäische Union ihre Prioritäten stärker lenken sollte.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Oberlehner zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mich würde interessieren, wie sich diese Überstellungen von drittstaatsangehörigen Häftlingen in den vergangenen Jahren zahlenmäßig entwickelt haben.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Meinen Sie jetzt alle Drittstaaten, auch die EU-Staaten, oder meinen Sie nur die Nicht-EU-Staaten? (Bundesrat Oberlehner: Eigentlich alle Staaten!)
Aus dem Gedächtnis kann ich Ihnen nur sagen, dass wir in Bezug auf die EU-Staaten im Vorjahr eine doch größere Zahl überstellen konnten. Aus dem Gedächtnis – meine Mitarbeiter suchen gerade die genauen Zahlen – waren es auf jeden Fall über hundert Personen, die wir im Vorjahr überstellen konnten. Noch eine Zahl, die ich im Kopf habe – aber ich bekomme gerade die genauen Zahlen. (Ein Mitarbeiter überreicht Bundesminister Brandstetter schriftliche Unterlagen.) Also: Wir haben eine Gesamthaftkapazität von knapp 9 000. Wir haben aber doch einige Hundert Strafgefangene, die für eine Überstellung in ihre Heimatländer in Betracht kommen. Das ist ungefähr die Relation. Das ist daher durchaus eine beachtliche Anzahl.
Ich habe hier eine genaue Statistik nach Staatsangehörigkeit jener Personen, die sich in Haft befinden, also aufgelistet nach Staaten. Wenn ich mir diese Gesamtzahl verge-
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