genwärtige – aller Staaten, nicht nur der EU-Staaten –, dann sind wir schon bei einer sehr hohen Zahl, nämlich insgesamt 2 000. Das heißt, wir haben 2 000 Strafgefangene, die aus Drittstaaten inklusive der EU-Staaten stammen. Und 2 000 in Relation zur Gesamtkapazität von 9 000, das macht schon etwas aus. Nach den heutigen Kriterien würden 2 000 Strafgefangene normalerweise fünf Strafanstalten modernen Typs füllen. Das ist jetzt ein bisschen ein vereinfachter Vergleich, aber das ist natürlich auch ein Grund dafür, weshalb wir uns da massiv bemühen.
Die Zahlen betreffend die Überstellungen, die wir geschafft haben, sind hier nicht enthalten, aber ich weiß, im Vorjahr, 2016, waren wir speziell gegenüber Rumänien sehr erfolgreich. Und wir haben in EU-Staaten Überstellungen geschafft, deren Größenordnung im Bereich einiger Hundert Personen anzusiedeln ist.
Aber es ist so, wie ich gesagt habe, es ist da noch Luft nach oben. Natürlich ist das für uns auch deshalb wichtig, weil das ein entsprechender Kostenfaktor ist und spezifische Probleme mit einer entsprechenden Struktur der Insassenpopulation zusammenhängen. Das brauche ich Ihnen gar nicht aufzulisten.
Wir sind da wirklich gefordert und tun auch alles, damit wir mit dieser Situation entsprechend fertig werden. Das erfordert viele Maßnahmen, das erfordert viele strukturelle Änderungen. Das ist letztlich auch mit einer der Gründe, weshalb wir, wenn wir ehrlich sind, mit Beginn meiner Amtszeit mit einer Strafvollzugsreform begonnen haben, die wahrscheinlich etwas Permanentes sein wird müssen, auch in Anbetracht der Veränderungen, die sich bei der Insassenpopulation ergeben.
Ich kann nur sagen, dass wir bei den Überstellungen aktiv auf diese Staaten zugehen und alles tun, um diese Möglichkeiten zu nützen. Da bin ich auch im Einvernehmen mit dem Herrn Innenminister, da ziehen wir an einem Strang. Das muss ja auch so sein, denn Sie können sich vorstellen, es ist immer auch ein praktisches Problem: Wenn wir etwa auf dem Landweg Strafgefangene in ihr Heimatland Rumänien überstellen, dann brauche ich auch immer die Polizei dazu, denn die Möglichkeiten der Justizwache enden an der Grenze. Der Weitertransport wird dann immer im Einvernehmen mit der Polizei organisiert. Da gibt es also eine enge Zusammenarbeit, eine enge Kooperation, und das ist auch wichtig.
Schaffen wir Überstellungen aus verschiedensten Gründen, die ich Ihnen erläutert habe, nicht, müssen wir wenigstens dafür sorgen, dass in den Justizanstalten, in denen wir eine sehr stark von Personen geprägte Population haben, die aus Staaten stammen, gegenüber denen große Sprachbarrieren und große Mentalitätsunterschiede herrschen, die sich dann auch niederschlagen, entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Und das tun wir. Das ist letztlich auch einer der Faktoren für die Maßnahmen, die wir zuletzt im Bereich der Justizwache, im Bereich der Aufstockung und im Bereich der Ausstattung der Justizwache, gesetzt haben, keine Frage.
Bisher konnten wir das Problem lösen, wir haben es geschafft, aber ich will nicht den Eindruck erwecken, wir hätten da kein Problem. Nein! Ich habe es auch immer gesagt, das ist ein gravierendes Problem, und es braucht entsprechende Maßnahmen. Bisher konnten wir es einigermaßen bewältigen, das schon.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Nachdem man aus der Hauptfrage die Sorge nach der richtigen Resozialisierung für Häftlinge aus Drittstaaten heraushört, ist ja auch die Frage ... (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Das spürt man ja heraus, Kollegin. Kollege Pisec unterstreicht das ja.
Sie haben es angeschnitten, ein Thema ist ja auch, wie der Strafvollzug in Drittstaaten ausschaut.
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