BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 55

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

selarbeitskräften an EU-Recht und die Aufhebung der Sonderregelung für Erntehelfer auch aus Drittstaaten und Kroatien vor allem im Bereich des ASVG.

Bei den Bestimmungen für Saisonniers und Erntehelfer/Erntehelferinnen sowie für kon­zerninterne Transfers von Schlüsselarbeitskräften handelt es sich ja um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Neu und exakt geregelt ist unter anderem auch die Gesamtzulas­sungsdauer eines Saisonniers, die Beschäftigung dieser wird von derzeit maximal zwölf Monaten innerhalb von 14 Monaten auf maximal neun Monate innerhalb der letzten zwölf Monate reduziert, und davon – wie bisher auch – maximal sechs Monate durchgehend.

Der Arbeitsmarkt zeigt aber auch auf, dass gerade im Bereich der Saisonarbeitskräfte viele Menschen immer wieder zu uns kommen, nämlich jene, die schon hier waren, die schon während einer Saison hier beschäftigt waren, und diese sollen in Zukunft auch bevorzugt werden. Ich sehe es als einen sehr großen Vorteil, wenn Beschäftigte zu uns kommen, die sich schon ein bisschen auskennen, die die Modalitäten kennen, die wis­sen, worum es geht. Vor allem, glaube ich, gibt es hier dann einen Vorteil auf Arbeit­nehmer-/ Arbeitnehmerinnenseite sowie auf Arbeitgeberseite.

Ich sehe es als sehr positiv, dass die diskriminierende Sonderregelung im ASVG für Erntehelfer aufgehoben wird und sie zukünftig nicht nur mehr kranken- und unfallversi­chert sind, sondern ab dem Jahr 2019 auch pensionsversichert sind.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Gerade diese Beschäftigten, gerade die Beschäf­tigten im Bereich der Erntehelfer, sind jene, die Unterstützung brauchen. Es ist jene Grup­pe von Beschäftigten, bei denen wir des Öfteren in unserer täglichen Arbeit – und hier meine ich auch unsere tägliche gewerkschaftliche Arbeit – erleben, dass sie aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen viel häufiger der Gefahr von Ausbeutung ausge­liefert sind als viele andere Berufsgruppen. (Bundesrätin Mühlwerth: Na geh!) Es ist klar, dass die Ausbeutung von Menschen – ich glaube, darin sind wir uns trotzdem alle einig –, egal woher sie kommen, kein Kavaliersdelikt ist! (Beifall bei der SPÖ.)

Einige der häufigsten Probleme bei dieser Berufsgruppe sind, dass die Anmeldungen oft nur als Teilzeitkraft vorgenommen werden, sie aber doch Vollzeit bei uns beschäftigt sind. Die Beschäftigten geraten auch sehr häufig durch fehlende Arbeitspapiere, massive Überstundenleistungen ohne Abgeltung, unterschriebene Verzichtserklärungen und viele andere Dinge unter Druck – da sie ja sehr häufig die Sprache nicht so gut können –, da­mit sie die paar Wochen, die sie dürfen, hier bei uns arbeiten können.

Erst voriges Jahr hat ein Erntehelfer im Burgenland uns mitgeteilt, dass er gedacht ha­be, 3 € in der Stunde wäre ein ganz normaler Lohn in Österreich. – Ich möchte anmer­ken, dass es den Gewerkschaften schon gelungen ist, in einigen Bereichen Kollektiv­verträge dafür abzuschließen. Da sieht man schon, wie Menschen ausgebeutet wer­den: 3 € waren für ihn normal! Das wurde ihm angeboten, unter diesen Umständen hat er gearbeitet, in Wirklichkeit beträgt der Stundenlohn aber 6,65 €. Selbst dieser ist sehr niedrig angesetzt, aber er beträgt das Doppelte dessen, was man ihm bezahlt hat.

Deshalb ist es meine Überzeugung, dass gerade diese Bereiche unsere Unterstützung brauchen. Liebe Bundesrätinnen, liebe Bundesräte, in diesem Gesetz sind viele Maß­nahmen festgeschrieben, die genau dafür sorgen: die für klare Regelungen stehen, für faire Arbeitsbedingungen, die letztendlich für faire Lohnbedingungen und auch für ge­rechte Absicherung in der Sozialversicherung sorgen.

Genau aus diesem Grund, weil hier klare Regelungen festgeschrieben wurden und wir immer wieder dabei sind, diese noch weiter zu verbessern und wir sie nicht als Flick­werk sehen, wird meine Fraktion diesen Änderungen zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

11.21

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite