zu machen, weil sie immer von den jeweiligen Arbeitsverhältnissen abhängig sind; es besteht immer eine Einkommensabhängigkeit. Zudem darf innerhalb der Suchfrist kein Job angenommen werden, der nicht den Kriterien der Rot-Weiß-Rot-Karte entspricht.
Viele beklagen auch die langen Bearbeitungszeiten bei den Behörden. Die Arbeiterkammer weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass ArbeitnehmerInnen, um die Rot-Weiß-Rot-Karte plus nicht zu verlieren, nicht gegen arbeitsrechtliche Verstöße vorgehen können, und das finde ich schon bedenklich. Das müssen wir beachten, wenn wir weitere Reformen und dieses Thema generell weiter diskutieren. Dennoch ist dies ein positiver Schritt für die Studierenden aus Drittstaaten.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Novelle sind die Saisonkräfte. Für diese bringt die Novelle eine Gleichstellung bei der Sozialversicherung beziehungsweise fallen sie nun in die Vollversicherung, die auch die Pensionsversicherung inkludiert, hinein. Das begrüßen wir Grüne sehr. Ich denke, das ist gerecht und fair.
In Zukunft gibt es auch eine Verpflichtung betreffend Unterkünfte. Ich finde das, ehrlich gesagt, gerecht und fair, denn wir reden hier von Menschen, die sicher nicht die optimalsten Arbeitsbedingungen haben, bei uns nicht die beste Bezahlung bekommen und oftmals nicht einmal die Sprache sprechen. Dass sich der Arbeitgeber dann um eine ortsübliche Unterkunft kümmern muss und diese auch nicht vom Lohn abzieht, ist, wie ich meine, das Wenigste beziehungsweise auch ein Bonus für diese ArbeitnehmerInnen. Ich kann auch nur unterstützen, dass es in Zukunft diesbezüglich eine Sanktionsmöglichkeit gibt – ich bin schon gespannt, wie diese dann umgesetzt wird.
Was ich aber schon auch zu bedenken gebe, ist, dass die Behördenschnittstellen, also gerade die NAG-Behörden – Bezirksstellen und so weiter – und die AMS-Regionalstellen, durch diese Regelung in Zukunft doch sehr gefordert sein werden, sei es durch die Reihenfolge oder die Aufenthalts- beziehungsweise Beschäftigungsbewilligung. Auch werden die Ausgestaltung des Vollzugs in Bezug auf die Dauer der Bewilligung sowie Informationen für die drittstaatsangehörigen ArbeitnehmerInnen und ihre ArbeitgeberInnen bei der Umsetzung entscheidend sein.
Wir Grüne werden diesem Gesetz heute also auch im Bundesrat unsere Zustimmung geben, weil wir darin einige Verbesserungen für die Studierenden aus Drittstaaten und auch für die Saisonarbeiter sehen, die wir sehr begrüßen. Etwas skeptischer sind wir beziehungsweise bin ich noch in Bezug auf die Rot-Weiß-Rot-Karten. Da bestehen meiner Meinung nach einfach noch zu viele Hürden für die Studierenden und für die Menschen generell. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.38
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nunmehr ist Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
11.38
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Schülerinnen, liebe Schüler! Ich freue mich ganz besonders, dass ihr bei uns seid, weil man hier auch so richtig Demokratie lernen kann. Ich gratuliere den Lehrkräften, die das ermöglichen; es ist mir wichtig, das zu sehen!
Ich meine, wir brauchen wirklich eine Diskussion über die Demokratie in Österreich. Es geht auch um die Frage, mit welchen Menschenbildern wir hier Politik machen. Ich sage, es ist ganz wichtig, dass Menschen, die in Österreich arbeiten, dies unter vernünftigen Bedingungen tun können müssen. Menschen, die Österreich in der Welt unterstützen wollen, sind wichtig – das sind oft jene, die bei uns studiert haben und wieder in ihre Herkunftsländer zurückgegangen sind, das sind oft jene, die unsere Sprache gelernt haben und die uns dann helfen, wenn wir mit unseren Unternehmen im Ausland
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