BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 79

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Aus diesem Grunde werden wir dieser Novelle sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.51


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic zu Wort. – Bitte.

 


12.51.42

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Werte Präsidentin! Wertes Präsi­dium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir haben vom Kol­legen Weber gerade die fünf Schwerpunkte gehört, dazu werde ich nicht wieder refe­rieren. Wir wissen auch alle, wie es zu dieser Novelle kam, und zwar im Vorfeld des Ver­fassungsreferendums in der Türkei und im Zusammenhang mit der politischen Debatte in Österreich, die stattgefunden hat.

Ich möchte nun lediglich zwei der Schwerpunkte herausgreifen, um damit vielleicht auch ein wenig zu begründen, wieso wir Grüne diese Novelle nicht unterstützen. Das eine wur­de schon erwähnt, es betrifft die Ausweitung der Anmeldefrist von 24 auf 48 Stunden be­ziehungsweise bis zu einer Woche und auch die Regelung betreffend Drittstaatsange­hörige, die auch zu einer gänzlichen Absage der Versammlung führen kann.

In aller Kürze: All diese Dinge sind bereits möglich, das heißt, jede Anmeldung, die bei der Polizei hereinflattert, wird nach Kriterien geprüft, die sich durch diese Novelle kaum ändern und wo wir in der Praxis sehen werden, dass es womöglich kaum Unterschiede zu vorher geben wird.

Das Zweite betrifft die Genehmigung einer Versammlung: Künftig wird diese auch an­hand der Meter bestimmt, die von 50 auf 150 ausgeweitet werden können. Auch dazu sei in aller Kürze gesagt, das ist nichts Neues, was da festgeschrieben wird, das ist schon gegenwärtig gang und gäbe, nämlich: Wenn man merkt, da sind zwei – ich sage es einmal salopp – verfeindete Demonstrationsteilnehmer oder -teilnehmerinnen, dann wird man schon jetzt für entsprechenden Abstand sorgen. Wir wissen aber auch aus Er­fahrung, dass sich manchmal Demonstration und Gegendemonstration auf einer Stra­ße in Sichtweite gegenüberstehen, das aber nicht zwangsläufig zu Eskalationen führen muss. Auch da muss man sich überlegen, was diese Neuerung tatsächlich Konstrukti­ves zutage bringt.

Eine Ergänzung, die mir wichtig ist, weil sie tatsächlich in der breiten Debatte, die rund um dieses Versammlungsgesetz geführt worden ist, auch medial zu kurz gekommen ist, ist, dass das alles nur für Demonstrationen unter freiem Himmel gilt, das heißt, man hat sich noch nicht ganz genau überlegt, wie das in geschlossenen Räumen aussieht. Wie wird das dann in Zukunft praktiziert, wenn es diese Ausweitung auf 150 Meter gibt?

Alles in allem, glaube ich, wurde die Kritik der Grünen mittlerweile auf unterschiedlichs­ten Kanälen kommuniziert. Es wird Sie auch wenig überraschen, dass wir heute dieses Gesetz ablehnen werden. Wir werden uns aber alle miteinander – egal, wie wir uns da­zu positionieren – natürlich anschauen müssen, wie das in der Praxis funktionieren wird und ob diese fünf Schwerpunkte, die der Kollege vorhin angesprochen hat, plus die zwei, die ich hervorgehoben habe, tatsächlich dazu beitragen, dass innerhalb der Ver­sammlungsfreiheit, die uns, glaube ich, allen sehr, sehr wichtig ist, das Demonstrations­recht nicht nur aufrechterhalten wird, sondern die Teilnehmenden in Zukunft besser ge­schützt werden.

In diesem Sinne vielen Dank, und wir beobachten das weiter. (Beifall bei den Grünen.)

12.55


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Fürlinger zu Wort. – Bitte.

 


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