BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 109

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bung ist in diesem Bereich Ländersache, und daher müssen die Landtage da ihren Bei­trag leisten.

Zum Zweiten: Ich erwarte mir Lösungen und habe mit der zuständigen Vorsitzenden, der Landesrätin Schwarz, vereinbart, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Lan­dessozialreferentInnenkonferenz zu setzen. Da werden wir das sehr intensiv diskutie­ren, kompromisslos, klar diskutieren, um auch Lösungen zustande zu bringen. Es steht auf der Tagesordnung.

Was hat der Bund gemacht? – Um davon auch als Sozialminister zu berichten: Wir ha­ben bei vielen Maßnahmen sehr klar und deutlich gesagt, wir wollen hohe Qualität und wir wollen eine Weiterentwicklung im Pflegebereich. Wir haben das Pflegegeld 2016 um 2 Prozent erhöht. Wir haben 2014 die Pflegekarenz eingeführt. Wir haben die kostenlo­se Krankenversicherung und Pensionsversicherung für pflegende Angehörige eingeführt. Es ist wichtig, dass wir für die Menschen in der Pflege bessere Bedingungen schaffen, damit können sie auch besser pflegen.

Wir haben in den Familien, dort, wo sich manche Menschen in der Pflege überfordert fühlen, zu Recht überfordert fühlen, die Zuwendungen für die Ersatzpflege ab 2017 um 300 € erhöht. Auch das ist wichtig, damit sich diese Menschen auch einmal eine Aus­zeit von der Pflege nehmen können. Und wir organisieren über die Sozialversicherungs­anstalt der Bauern über 20 000 Besuche bei pflegenden Angehörigen, bei den Pfleglin­gen und unterstützen diese pflegenden Personen in ihrer Pflegeleistung.

Ich glaube, der Bund hat seine Aufgabe in einem hohen Ausmaß übernommen.

Wofür sind die Länder zuständig? – Die Länder sind für die Gesetzgebung zuständig. Wir haben in den Finanzausgleichsverhandlungen sehr intensiv über die Qualitäten beim Pflegefondsgesetz geredet, es war uns wichtig, da auch entsprechende Elemente hi­neinzubringen. Wir haben mit 1. Jänner 2017 erstmals personelle Mindeststandards für den Fall festgeschrieben, dass man das Geld des Bundes haben möchte, zum Beispiel bei Rufbereitschaft in der Nacht. Wir wollen transparente Personalschlüssel in den Pfle­geheimen, und wir wollen auch einen Ausbau von Qualitätssicherungssystemen in den Pflegeheimen. Da kann man jetzt streiten: Sind diese immer geeignet? – Ich glaube, auch die Qualitätssicherungssysteme müssen verbessert werden, aber wir haben das zu ei­ner Voraussetzung dafür gemacht, dass die Qualitätssicherungssysteme gestärkt wer­den. Und wir lassen es nicht zu – wir lassen es nicht zu! –, dass es Menschenrechtsver­letzungen im Bereich der Pflege gibt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

Der Bericht der Volksanwaltschaft listet auch ausgewogene Kriterien für eine gute Pfle­ge auf. Diese gilt es nun umzusetzen und sicherzustellen. Das ist Aufgabe der Land­tage. Ich freue mich, wenn Sie heute in Ihr Bundesland zurückfahren und in der nächs­ten Klubsitzung, in der nächsten Landtagssitzung verlangen, dass das auf die Tages­ordnung kommt und dass in jedem Bundesland überprüft wird, welche gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden müssen – das mag bundesländerwei­se unterschiedlich sein –, damit Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Pflege ver­hindert werden können.

Es geht sowohl um das Wohlergehen der pflegebedürftigen Mitmenschen als auch um das Wohl der in der Pflege arbeitenden Menschen. Die Pflegenden, die Pflegeperso­nen haben es nicht verdient, unter Druck und Personalnot arbeiten zu müssen. Und ich sage es ganz klar und deutlich dazu: Da geht es nicht ums Geld. Man darf nicht be­ginnen, nur weil es etwas kostet, Pflegeleistungen auf dem untersten Level halten zu wollen. Das sind wir unseren Eltern, unseren Großeltern, das sind wir den Menschen schuldig, da hat man eine wichtige Verantwortung.

In diesem Sinne hat auch der Bundeskanzler in seinem Plan A sehr deutlich gesagt: Wir wollen da mehr. Wir wollen da auch als Bund einen Beitrag leisten. Wir haben auch


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