BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 108

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gleicher Qualitätsstandards und so weiter betrifft, zuständig. Das ist ja 1993 schon ein­mal gemacht worden, dass eine Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen worden ist mit der Zielsetzung, die Vorsorge für pflegebedürftige Personen bundesweit nach gleichen Zielsetzungen und Grundsätzen zu regeln. Und wir brauchen hier einheitliche Qualitätsstandards, bei allem Schönen, was der Föderalismus uns sonst zu bieten hat. Das Pflegefondsgesetz 2011 hat mit finanzieller Beteiligung des Bun­des – damit ist ein Teil wieder bei Ihnen – im Grunde genommen diese Zielsetzung, die ja offensichtlich noch immer nicht umgesetzt war, noch einmal verfestigt.

Also ich denke, das ist wirklich ein Antrag, dem meiner Meinung nach alle zustimmen könnten, aber vielleicht finden Sie irgendwo einen Beistrich, der falsch gesetzt worden ist, und können deswegen nicht zustimmen. Ich glaube, das ist wirklich für uns alle ein wesentlicher Antrag, und da sollte nicht die übliche reflexartige Ablehnung kommen: Ein Antrag von der Opposition ist abzulehnen, Wurscht, was drinnen steht! – Sie sollten sich einmal einen Ruck geben und dem zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.47


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Frau Bundesrätin Mühlwerth, der Vollständigkeit hal­ber darf ich anfügen, dass der Entschließungsantrag noch nicht eingebracht ist. Dieser kann erst im Zuge der Debatte eingebracht werden.

Nun gelangt der Herr Bundesminister zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage zu Wort. – Bitte.

 


14.47.52

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Pflege ist ein wichtiges und ein ganz sen­sibles Thema, und ich danke für die heutige Diskussion darüber im Bundesrat. Es ist gut, dass es der Bundesrat diskutiert, denn Sie werden von den Landtagen gewählt, die auch die Verantwortung für die gesetzlichen Grundlagen haben.

Pflege ist in Österreich aufgrund der österreichischen Bundesverfassung Ländersache, und weil es Ländersache ist, ist es auch so wichtig, dass man hier herinnen gemein­sam Zielsetzungen erarbeitet. Dazu bin ich gerne bereit, aber die autonomen Länder müs­sen das umsetzen. Und ich bitte Sie: Setzen Sie das in Ihrer nächsten Landtagssitzung auf die Tagesordnung, bemühen Sie sich darum, dass man gesetzliche Änderungen um­setzt und ein gemeinsames österreichisches Level anstrebt!

Ich bedanke mich auch für die Sachlichkeit in der Anfrage. Es ist wichtig, diese The­men auf den Tisch zu bringen, denn es geht um die Würde unserer Eltern, es geht um die Würde unserer Großeltern, und das braucht ganz besondere Sensibilität.

Der Bund hat, nachdem wir gemerkt haben, das Pflegethema ist ein sehr schwieriges, eine neue Einrichtung geschaffen. Er hat nämlich klar gesagt: Wenn Menschenrechts­verletzungen stattfinden, gerade in so sensiblen Bereichen wie der Pflege, dann braucht man auch eine Institution, die darauf schaut und diese aufzeigt. Und Sie haben in der Verfassung festgeschrieben, dass das eine Aufgabe der Volksanwaltschaft ist.

Ich gratuliere der Volksanwaltschaft. Ich habe den Bericht Seite für Seite, Zeile für Zei­le gelesen und habe gemerkt, dass er sehr differenziert ist, dass er beschreibt, wo sehr, sehr gute Arbeit geleistet wird. Und das ist nicht wenig: Sehr, sehr viel in der Pflege ma­chen die Pflegekräfte exzellent, auch zu Hause macht man exzellente Pflege. Er zeigt aber auch auf – und das völlig zu Recht –, dass es Bereiche gibt, in denen es eklatante Missstände gibt, und diese eklatanten Missstände müssen abgestellt werden. Da hat Poli­tik Verantwortung – Sie, ich, alle! Da hat Politik Verantwortung! Wir müssen aber bei die­ser Verantwortung darauf achten, dass wir Lösungen erarbeiten und uns nicht das eine und das andere zuschieben. Wir haben in Österreich ganz klar gesagt: Die Gesetzge-


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